§ 30 ZensG 2022 - Verarbeitung der Hilfsmerkmale zur Merkmalsgenerierung
Teilen
§ 30 Verarbeitung der Hilfsmerkmale zur MerkmalsgenerierungDie Hilfsmerkmale nach den §§ 6, 10 Absatz 2, § 13 Absatz 2 und § 16 dürfen verwendet werden, um neue Merkmale zu Typ und Größe der Familie und des Haushalts zu generieren und zu speichern.