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§ 8 GastStG - Unverletzlichkeit der Archive und aller Unterlagen der internationalen Organisation
Stand 28.01.2020
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§ 8 Unverletzlichkeit der Archive und aller Unterlagen der internationalen Organisation
Alle Unterlagen, Materialien und Archive, die der internationalen Organisation zur Verfügung gestellt werden, ihr gehören oder von ihr verwendet werden, sind unverletzlich, ungeachtet ihrer Form oder in wessen Besitz sie sich befinden.