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§ 3 EU-DBA-SBG - Verfahrenssprache
Stand 15.06.2021
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§ 3 Verfahrenssprache
Jegliche Kommunikation zwischen der betroffenen Person und der zuständigen Behörde der Bundesrepublik Deutschland in Bezug auf die Anwendung dieses Gesetzes hat in deutscher Sprache zu erfolgen.