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§ 32 EU-DBA-SBG - Schutz von Informationen und Geheimnissen
Stand 15.06.2021
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§ 32 Schutz von Informationen und Geheimnissen
Regelungen zum Schutz von Informationen und zum Schutz des Handels-, Geschäfts-, Gewerbe- und Berufsgeheimnisses sind anzuwenden.