§ 123 SGB XIV - Bundesstelle für Soziale Entschädigung
§ 123 Bundesstelle für Soziale Entschädigung Unter der Bezeichnung „Bundesstelle für Soziale Entschädigung“ führt das Bundesamt für Soziale Sicherung die Aufgaben nach § 124 aus. Dabei unterliegt es der Fachaufsicht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.