§ 18 SGB XIV - Ansprüche bei Gebrauch eines Kraftfahrzeugs
Teilen
§ 18 Ansprüche bei Gebrauch eines KraftfahrzeugsWird eine Gewalttat im Sinne des § 13 durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeugs oder eines Anhängers verübt, werden Leistungen nach diesem Buch erbracht.
Diskussion zu § 18 SGB XIV
LX
17.07.2025 23:14
Wir setzen Cookies und Dienste externer Partner ein. Einige von ihnen sind essenziell (z.B. die Speicherung Ihrer Datenschutzeinstellungen), während andere uns helfen, unser Webangebot zu verbessern.