Einhaltung des Mindestfeuchteschutzes, insbesondere zur Vermeidung von Tauwasserausfall und Schimmelpilzbildung durch Einhaltung des Mindestluftwechsels und des Mindestwärmeschutzes, erforderlich sind. Bei allen Maßnahmen ist auf eine wärmebrückenminimierte und luftdichte Ausführung zu achten. Entsprechende Nachweise sind zu führen. Notwendige Maßnahmen sind umzusetzen.
Sonderverglasungen sind die in Fußnote 4 der Tabelle in Anlage 7 des Gebäudeenergiegesetzes beschriebenen Verglasungen zum Schallschutz, Brandschutz sowie zur Durchschusshemmung, Durchbruchhemmung oder Sprengwirkungshemmung, die aufgrund von Vorschriften der Landesbauordnung oder anderer Vorschriften für den bestimmungsgemäßen Betrieb eines Gebäudes einzubauen sind.
Bei der Erneuerung barrierearmer Fenster, Balkon-​ und Terrassentüren müssen diese mit einem geringen Kraftaufwand bedient werden können. Beim Ver- und Entriegeln der Fenster muss das Drehmoment am Fenstergriff kleiner als 5 Nm und die auf das Hebelende aufgebrachte Kraft kleiner als 30 N sein. Die Fenstergriffe dürfen nicht höher als 1,05 m über dem Fußboden angeordnet sein. Ist dies baustrukturell nicht möglich, sind automatische Öffnungs-​ und Schließsysteme förderfähig. Bei Balkon-​ und Terrassentüren darf die untere Schwelle eine Höhe von 2 cm nicht überschreiten.
Beim Einbau einbruchhemmender Fenster, Balkon-​ und Terrassentüren müssen diese die Widerstandsklasse RC 2 nach DIN EN 1627 oder besser aufweisen (auch ohne Nachweis über die Berücksichtigung der Festigkeit und Ausführung der umgebenden Wände).
Anlage 4a Sommerlicher Wärmeschutz (Fundstelle: BGBl. I 2021, 1786)
Gefördert wird der Ersatz oder erstmalige Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung zum Beispiel über Lichtlenksysteme oder strahlungsabhängige Steuerung. Dabei sind die Vorgaben der DIN 4108-2:2013-02 zum sommerlichen Mindestwärmeschutz einzuhalten.
Förderfähig sind folgende Anlagensysteme:
Bedarfsgeregelte zentrale Abluftsysteme, die feuchte-​, kohlendioxid-​ oder mischgasgeführt sind und eine spezifische elektrische Leistungsaufnahme der Ventilatoren von P 0,20 W/(m/h) aufweisen.
Zentrale, dezentrale oder raumweise Anlagen mit Wärmeübertrager, mit denen
ein Wärmebereitstellungsgrad von η 80 Prozent bei einer spezifischen elektrischen Leistungsaufnahme von P 0,45 W/(m/h) oder
ein Wärmebereitstellungsgrad von η 75 Prozent bei einer spezifischen elektrischen Leistungsaufnahme von P 0,35 W/(m/h)
erreicht wird.
Kompaktgeräte mit Luft-​Luft-Wärmeübertrager und mit Abluftwärmepumpe, mit denen
ein Wärmebereitstellungsgrad von η 75 Prozent bei
einer jahreszeitbedingten Raumheizungseffizienz von η (ETA S) 140 Prozent (bei 35 °C) und
eine spezifische elektrische Leistungsaufnahme der Ventilatoren von P 0,45 W/(m/h)
erreicht wird.