§ 9 InnAusV - Verringerung des Zahlungsanspruchs bei negativen Preisen
§ 9 Verringerung des Zahlungsanspruchs bei negativen Preisen Für Anlagen, die Zahlungen aufgrund eines Zuschlags in der Innovationsauschreibung erhalten, verringert sich der anzulegende Wert für einen Zeitraum, in dem der Wert der Stundenkontrakte für die Preiszone für Deutschland am Spotmarkt der Strombörse in der vortägigen Auktion negativ ist, auf null.
Diskussion zu § 9 InnAusV
LX
17.06.2025 15:04