Bezeichnung und Anschrift der auskunftspflichtigen Stelle,
2.
Name und Kontaktdaten der Personen, die bei der auskunftspflichtigen Stelle als Ansprechpartner für Rückfragen zur Verfügung stehen.
Diskussion zu § 5 WoBerichtsG
LX
13.06.2025 08:39
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