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§ 5 WoBerichtsG - Hilfsmerkmale
Stand 31.03.2020
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§ 5 Hilfsmerkmale
Hilfsmerkmale sind:
1.
Bezeichnung und Anschrift der auskunftspflichtigen Stelle,
2.
Name und Kontaktdaten der Personen, die bei der auskunftspflichtigen Stelle als Ansprechpartner für Rückfragen zur Verfügung stehen.