§ 3 Ausgestaltung von Sanierungsplänen§ 13 Absatz 1 des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes gilt auch für die Ausgestaltung von Sanierungsplänen, die nach Maßgabe des Abschnitts 3 oder des Abschnitts 4 erstellt werden.
Diskussion zu § 3 MaSanV
LX
11.06.2025 10:50
Wir setzen Cookies und Dienste externer Partner ein. Einige von ihnen sind essenziell (z.B. die Speicherung Ihrer Datenschutzeinstellungen), während andere uns helfen, unser Webangebot zu verbessern.