- erforderlich, um die verzögerte Funktionserfüllung zu berücksichtigen (Timelag-Aufschlag).
Sofern Biotoptypen oder Zielzustände anderer Funktionen mit einem Alter von mehr als 100 Jahren erheblich beeinträchtigt werden, sind neben den langfristig wirksamen Maßnahmen mit einer Entwicklungszeit von mehr als 100 Jahren kurz- bis mittelfristig wirksame Maßnahmen mit einer Entwicklungszeit von weniger als 30 Jahren vorzusehen. Die beiden Maßnahmenanteile sollen jeweils 50 Prozent des auf die betreffende erhebliche Beeinträchtigung entfallenden Anteils am biotopwertbezogenen Kompensationsbedarf betragen.
Bei Entwicklungszeiten von weniger als 30 Jahren ist kein Timelag-Aufschlag erforderlich.
Die Bestimmung der Entwicklungszeit ist maßnahmenspezifisch ausgehend von den jeweiligen Ausgangsbiotopen bzw. Ausgangszuständen der Maßnahmenflächen sowie dem Zielbiotoptyp in der jeweiligen Ausprägung vorzunehmen.
Entwicklungszeiten für beispielhafte Zielbiotope und verschiedene Ausgangsbiotoptypen
Zielbiotop Ausgangsbiotope
(mögliche Maßnahmentypen)Entwicklungszeit Timelag-Aufschlag,
kurz- bis mittelfristig
wirksame MaßnahmenBuchen-(misch-)wälder frischer, basenreicher Standorte
(alte Bestände)Buchen-Mischbestand
(Entnahme gebietsfremder Baumarten, Freistellung Altbaumarten)< 30 Jahre – Fichtenforst (Unterpflanzung mit Buchen, später Entnahme der Fichten) 30 bis 100 Jahre Timelag-Aufschlag
erforderlichAcker (Aufforstung von Buchenwäldern) > 100 Jahre Timelag-Aufschlag und Maßnahme mit einer
Entwicklungszeit
< 30 Jahre erforderlichBruchwälder
(alte Bestände)entwässerter, eutrophierter Bruchwald (Wiedervernässung, Nutzungsverzicht) < 30 Jahre – Weichholzauenwälder
(junge bis mittelalte
Bestände)krautige Uferflur am Gewässer
(ggf. Verbesserung der Überflutungssituation, Initialpflanzung von Weiden, Sukzession)< 30 Jahre
(junge bis mittelalte
Bestände)– 30 bis 100 Jahre
(alte Bestände)Timelag-Aufschlag
erforderlichNiedermoore mit Torfen brachgefallene, ehemals
extensiv genutzte Niedermoorstandorte (regelmäßige Mahd, ggf. Wiedervernässung)< 30 Jahre – intensiv genutztes Feuchtgrünland (Wiedervernässung,
Aushagerung, regelmäßige Mahd)30 bis 100 Jahre Timelag-Aufschlag
erforderlichHochmoor-, Zwischen- und Übergangsmoorstandorte (einschl. Moorgewässer und -gehölze) Moordegenerationsstadium mit Zwergsträuchern und Resten von Fichtenforst (Rodung und Wiedervernässung, Sukzession, ggf. Entwicklungspflege) > 100 Jahre Timelag-Aufschlag und
Maßnahme mit einer
Entwicklungszeit
< 30 Jahre erforderlichnaturnahe Fließgewässer anthropogen mäßig beeinträchtigtes Fließgewässer
(Beseitigung von Sohlabstürzen, verrohrten Durchlässen und Förderung der natürlichen Fließgewässerdynamik)< 30 Jahre – anthropogen stark beeinträchtigtes Fließgewässer
(Renaturierung durch Rückverlegung eines längeren Fließgewässerabschnitts in das ursprüngliche Fließgewässerbett)< 30 Jahre – Großseggenried entwässertes, eutrophiertes
Großseggenried (Wiedervernässung, ggf. sporadische Mahd)< 30 Jahre – Entwicklung aus ehemaliger Kiesabbaufläche (Initialpflanzung mit standorttypischen Arten,
in Abhängigkeit vom Wasserhaushalt Sukzession oder sporadische Mahd)< 30 Jahre – Halbtrockenrasen brachgefallener, verbuschter Halbtrockenrasen (Entbuschung und Beweidung) < 30 Jahre – extensiv genutzter Acker intensiv genutzter Acker
(keine chem.-synth. Düngung/nur Wirtschaftsdünger, Düngermenge begrenzen auf max. 50 % der empfohlenen Menge; kein Pflanzenschutzmitteleinsatz)< 30 Jahre –
Anlage 6 (zu § 8 Absatz 3 Satz 2, § 11 Absatz 1 bis 3)
Maßnahmen im Sinne des § 15 Absatz 3 des Bundesnaturschutzgesetzes (Fundstelle: BGBl. I 2020, 1136 - 1157)
Maßnahmen im Sinne des § 15 Absatz 3 des Bundesnaturschutzgesetzes (Fundstelle: BGBl. I 2020, 1136 - 1157)