A.
Bewirtschaftungs- oder Pflegemaßnahmen

Maßnahmentyp
Zielbiotoptypen
(keine
abschließende
Aufzählung)
Anforderungen an die
Ausführung der Maßnahmen
Eignung als Ausgleich oder Ersatz für folgende Funktionen
Biotope,
Tiere,
Pflanzen
BodenWasserKlima/LuftLand-
schaftsbild
MindestanforderungenWeitergehende
Anforderungen, die im Einzelfall
festgesetzt werden können
Vielfalt von Tier- und
Pflanzenarten
Vielfalt von BiotoptypenVielfalt von Bodentypen
und Bodenformen
Natürliche BodenfunktionenOberflächengewässerGrundwasserHochwasserschutz- und
Retentionsfunktion
Klimatische und lufthygienische
Ausgleichsfunktionen
Klimaschutzfunktion durch
Treibhausgasspeicher/-senken
Vielfalt von Landschaften als
natürliches und kulturelles Erbe
Funktionen im Bereich Erleben
und Wahrnehmen von Landschaft
Maßnahmen auf Acker
Brachen
Ackerbrachen:
33.01.04, 33.02.04, 33.03.04, 33.04a.04, 33.04b.04
Selbstbegrünung (gilt nicht in
Gebieten mit hohem Stickstoff-Auswaschungsrisiko)
Keine Düngung, keine PSM
Keine Bodenbearbeitung
Keine Nutzung/Mahd
Höchstdauer der Belassung ohne Umbruch: 3 Jahre
Herstellungskontrolle und ggf.
Monitoring (in Abhängigkeit von jeweiligen Zielarten)
Pflegeintervall 2 bis 3 Jahre
Spezifische Maßnahmen,
z. B. extensive Pflege zur Schaffung von Heterogenität im Bestand
In Abhängigkeit von Zielarten
ggf. Sonderformen
Reduzierung von konkurrenz-
starken, nicht dem Zielbiotoptyp entsprechenden Pflanzenarten
(z. B. Acker-Kratzdistel,
Neophyten) ausschließlich durch mechanische Beseitigung
XX(X)X(X)(X)(X)(X)X
Extensiv
genutzte Äcker/Ackerwildkräuterstreifen

Äcker mit vollst. Segetalvegetation:
33.01.01, 33.02.01, 33.03.01, 33.04a.01, 33.04b.01
Äcker mit artenreicher Segetalvegetation:
33.01.02, 33.02.02, 33.03.02, 33.04a.02, 33.04b.02
Erweiterter Saatreihenabstand
bzw. reduzierte Saatgutmenge (max. 50 – 70 % der regulären Saatgutmenge)
Vielfältige, mind. Viergliedrige
Fruchtfolge mit Winterungen und Sommerungen
Grundsätzlich keine Düngung, eine begrenzte dem Entwicklungsziel angepasste Erhaltungsdüngung mit Wirtschaftsdünger ist im Einzelfall zulässig (Düngermenge dann begrenzen max. auf Entzug bzw. Zielanforderung z. B. aus dem
Segetalartenschutz), keine PSM
Striegelverzicht
Winterstoppel
Verzicht auf Bewässerung
Verzicht auf Kalkung
Herstellungskontrolle und ggf.
Monitoring (in Abhängigkeit von jeweiligen Zielarten)
Mindestdauer 10 Jahre
Einsatz von Gemengen mit mindestens zwei verschiedenen Arten und Sorten bis hin zu Blüh- und Wildkrautgemengen, z. B. Getreide-Öl-Leguminosen-Gemenge, Blüh-/Wildkrautgemenge
Inanspruchnahme wertvoller landwirtschaftlich genutzter Flächen nur nach Berücksichtigung agrarstruktureller Belange
Konzentration von Maßnahmen im Raum zur Verbesserung der Strukturvielfalt und zur Schaffung von Verbundstrukturen (Biotopverbund)
Verringerung der Schlaggrößen
Integrierte Brachestreifen
(auf 10 % der Fläche)
Einschränkung der Bodenbearbeitung während der Brutzeit
Nicht wendende, pfluglose Bodenbearbeitung (i. d. R. nicht geeignet bei Segetalartenschutz)
Belassen von Streifen/Ernte-
verzicht
XX(X)XX(X)XX
Etablierung von artenreichem Grünland
artenreiches Grünland frischer Standorte:
34.07a.01, 34.07a.02
Salzgrünland der Küste:
07, 08
Vorher mind. 5 Jahre lang Acker
Die Maßnahmenfläche sollte sich
als Bilanzzuwachs (Grünlandfläche) auf Betriebsebene niederschlagen
Ansaat mit standortspezifischem
Saatgut
Aushagerung, sofern auf Standort in Bezug zur geplanten Lebensraumqualität erforderlich
Kein Pflegeumbruch
Narbenverbesserung (Nachsaat
von Zielarten ist möglich)
1-2schürige Mahd je nach er-
wünschtem Nährstoffniveau und Pflanzengesellschaft im ausgehagerten Zustand (i. d. R. nach der Brutzeit), Abfuhr des Mahdgutes
(3. Schnitt kann auch als Pflegeschnitt ohne Abfuhr erfolgen) oder Beweidung mit max. 1,5 – 2 GVE/ha möglich;
bei Beweidung: Prüfung der Erforderlichkeit einer Nachmahd,
Verwendung regionalen Saatguts
Mahdguttransfer/Heublumenansaat aus der Region
Reduzierung von konkurrenz-
starken, nicht dem Zielbiotoptyp
entsprechenden Pflanzenarten
(z. B. Acker-Kratzdistel, Neophyten) ausschließlich durch mechanische Beseitigung
Herstellungskontrolle und ggf.
Monitoring (in Abhängigkeit von
jeweiligen Zielarten)
XXXX(X)XX(X)(X)X
Beschränkung der Weidepflege
(Walzen, Schleppen max. 1-mal im Jahr vor März, keine Nachsaat)
Keine PSM
Eine an das jeweiligen Zielbiotop angepasste Düngung ist zulässig
Festlegung von Zeiträumen für die Mahd/Beweidung in Abhängigkeit von Zielarten
Äcker mit schlaginterner Segregation
z. B. von feuchten Senken, trockenen Kuppen innerhalb des Ackerschlags;
Bewertung für Zielarten oder Zielbiotope, z. B. extensiv genutzte Äcker mit artenreicher oder vollst. Segetalvegetation oder andere
Kartierung und Dokumentation der ertragsärmeren und nicht genutzten Teilbereiche (z. B. anhand eines Luftbilds) zur gezielten Auswahl von Standorten mit hohem Biotopentwicklungspotenzial bzw. mit besonderer Bedeutung für den Biotopverbund
Herausnahme von Teilbereichen
mit spezifischer Standortcharakteristik aus der Nutzung, auf den Zielbiotop abgestimmte extensive Ackernutzung oder Pflege
Abstandsauflagen zur Maßnah-
menfläche für Düngung und PSM
Herstellungskontrolle und ggf.
Monitoring (in Abhängigkeit von
jeweiligen Zielarten)
XX(X)X(X)(X)X
standortspezifische Ausprägungen von Zielbiotopen
Biotopverbund zu benachbarten
Strukturen herstellen (z. B. als Trittstein)
Mindestdauer 10 Jahre
(rotierende) Maßnahmen zur Schaffung artspezifischer
Habitate

Bewertung für
Zielarten
Einbindung in Maßnahmenkonzept (insbes. in Artenschutzkonzept)
Schaffung artspezifisch geeigneter Habitatstrukturen, (z. B. Feldlerchenfenster)
Keine PSM
Monitoring/Überprüfung und ggf.
Modifizierung der Maßnahmenvorgaben (Art und Zeitpunkt in Abhängigkeit von jeweiligen Zielarten)
XX
Blühstreifen
Bewertung für
Zielarten
Breite in der Regel zwischen 5 m
und 10 m
Standortspezifische Saatmischung
regionaler Herkunft unter Beachtung der standorttypischen Segetalvegetation
Reduzierte Saatgutmenge
(max. 50 – 70 % der regulären Saatgutmenge) zur Erzielung eines lückigen Bestands, Fehlstellen im Bestand belassen
Keine Düngung, keine PSM
Bei Rotation in der Fruchtfolge Belassung über 2 bis 5 Jahre
Wenn Mahd, nur im Frühjahr bis Mitte März bzw. angepasst an Zielarten
Herstellungskontrolle und ggf.
Monitoring (in Abhängigkeit von Zielarten)
XX(X)X(X)(X)X
Zunächst keine Bodenbearbeitung;
nach 2 bis 3 Jahren Bodenbearbeitung und Neuansaat, i. d. R. im Frühjahr bis Mitte April; bei Rotation in der Fruchtfolge Belassen bis Frühjahrsbestellung
Keine Mahd
Rotation in der Fruchtfolge möglich
Maßnahmen auf Grünland
Extensivierung von Dauergrünland
artenreiches Grünland frischer Standorte:
34.07a.01, 34.07a.02
Salzgrünland der Küste:
07, 08
Aushagerung
Im Regelfall keine Bodenbearbei-
tung (Ausnahme orchideenreiche Standorte), kein Pflegeumbruch, gezielte Nachsaat von Zielarten (Heumulch, -drusch) möglich
Keine PSM, eine an den jeweiligen Zielbiotoptyp angepasste Düngung ist zulässig
Reduzierte (1-2schürige) Mahd
i. d. R. nach der Brutzeit mit Abfuhr des Mahdgutes oder extensive
Beweidung mit max. 1,5 GVE/ha; bei Beweidung: Nachmahd
erforderlich, Beschränkung der
Bei Beweidung: reduzierte Besatzdichte zur Brutzeit
Kombination von Beweidung und Mahd je nach Standort und betroffener Zielart
Festsetzung des 1. Mahdtermins
in Abhängigkeit von Zielarten
(z. B. erst nach der Brutzeit)
Herstellungskontrolle und ggf.
Monitoring (in Abhängigkeit von
jeweiligen Zielarten)
XXXX(X)X(X)XX
Weidepflege (Walzen, Schleppen
max. 1-mal im Jahr i. d. R. bis Mitte März), keine Nachsaat
Maßnahmen zur Schaffung artspezifischer
Habitate

Bewertung für
bestimmte Zielarten
Einbindung in Maßnahmenkonzept (insbes. in Artenschutzkonzept)
Schaffung artspezifisch geeigneter Habitatstrukturen (z. B. für
Wiesenbrüter)
Keine PSM
Mindestdauer 3 Jahre
Monitoring/Überprüfung und ggf.
Modifizierung der Maßnahmenvorgaben (Art und Zeitpunkt in Abhängigkeit von jeweiligen Zielarten)
XX
Extensiv
genutzte
Streuobstwiesen

Streuobstbestand auf Grünland:
41.06.01
Pflanzung und Nachpflanzung
hochstämmiger Obstbäume, Pflanzabstand je nach Baumart
z. B. zwischen 8 m und 15 m oder Extensivierung bestehender Streuobstbestände
Keine PSM, eine an den jeweiligen Zielbiotoptyp angepasste Düngung ist zulässig
1-3schürige Mahd (je nach er-
wünschtem Nährstoffniveau und Pflanzengesellschaft i. d. R. nach der Brutzeit) Abfuhr des Mahdguts (3. Schnitt kann auch als Pflege-
Die Spanne zwischen 60 – 100
Bäumen pro Hektar beschreibt das Optimum der Bestandsdichte, dies entspricht in etwa einem Baumabstand von 10 bis 12 Metern.
Erhaltung alter Obstsorten durch
Pflege alter Obstbäume sowie Pflanzung von entsprechenden Hochstämmen mit Veredelung mit alten Obstsorten
Anlegen von Sonderstrukturen wie z. B. Lesesteinhaufen, Hecken an den Rändern
XXXX(X)XX
schnitt ohne Abfuhr erfolgen);
ggf. auch Beweidung mit max.
1,5 – 2 GVE/ha möglich;
bei Beweidung: Prüfung der Er-
forderlichkeit der Nachmahd,
Beschränkung der Weidepflege
(Walzen, Schleppen max. 1-mal im Jahr/alle 2 Jahre, keine Nachsaat), Nachmahd erforderlich, Verzicht auf Winterbeweidung
Erziehungs-, Pflegeschnitt der
Obstbäume
Belassen von Biotopholz (Totholz)/
absterbenden Bäumen
Herstellungskontrolle und ggf.
Monitoring (in Abhängigkeit von
jeweiligen Zielarten)
Maßnahmen auf Sonderstandorten des Offenlandes
Sümpfe,
Seggenriede und Röhrichte

z. B. 35.01a, 37.01,
37.02,
38.01 bis 38.07
Besondere Bedeutung der Fläche
für den Arten- und Biotopschutz oder für den Biotopverbund
Die Bewirtschaftungsanforderun-
gen sind im Hinblick auf die spezifischen Anforderungen in Abhängigkeit von Standort und Zielbiotop oder entsprechend artspezifischen Anforderungen festzulegen
Herstellungskontrolle und ggf.
Monitoring (in Abhängigkeit von jeweiligen Zielarten)
XXX(X)(X)XX(X)XX
(z. B. Beweidung oder Mahd von
Sümpfen, Seggenrieden, Röhrich-
ten).
Keine Düngung, keine PSM
Binnendünen und Magerrasen
z. B. 34.01,
34.04
Entkusseln/Entbuschen und/oder
Bodenverwundung
Aushagerung
Keine PSM, keine Düngung
Reduzierte (1-2schürige) Mahd
i. d. R. nach der Brutzeit mit Abfuhr des Mahdgutes oder extensive Beweidung mit max. 1,5 GVE/ha; bei Beweidung: Nachmahd erforderlich
XXX(X)(X)XX
Halbtrocken-, Schwermetall- und Borstgrasrasen
z. B. 34.02,
34.03,
34.05,
34.06
Aushagerung
Keine PSM, keine Düngung
Reduzierte (1-2schürige) Mahd
i. d. R. nach der Brutzeit mit Abfuhr des Mahdgutes oder extensive Beweidung mit max. 1,5 GVE/ha; bei Beweidung: Nachmahd erforderlich
Entkusseln/Entbuschen
XXX(X)(X)XX
Heiden
40.01 bis 40.05
Beweidung durch Schafe und
ggf. Ziegen;
Beweidung mit max. 1,5 GVE/ha;
Kontrolliertes Brennen
Abplaggen/Abschieben
Entkusseln/Entbuschen
XXX(X)(X)XX
Niedermoore
(ohne Sümpfe)

35.01
Wiedervernässung
Wasserstandsanhebung
Entbuschen/Entkusseln
Keine Düngung
Vegetations-(narben-) und bodenschonende Erntetechnik
XXXX(X)XXXXX
Feucht- und
Nassgrünland

z. B. 35.02
(extensiv bewirtschaftet)
Wasserstandsregulierung
Wiedervernässung
Keine Bodenbearbeitung,
kein Pflegeumbruch, keine Neuansaat/Narbenverbesserung
Keine PSM, keine Düngung
Reduzierte (1-2schürige) Mahd
i. d. R. nach der Brutzeit mit Abfuhr des Mahdgutes (mind. bis zum
Erreichen des Zielzustandes) oder
XXXX(X)XXXXX
extensive Beweidung mit
max. 1,5 GVE/ha; bei Beweidung:
Nachmahd erforderlich, Beschränkung der Weidepflege (Walzen, Schleppen max. 1-mal im Jahr
i. d. R. bis Mitte März), keine Nachsaat
Vegetations-(narben-) und boden-
schonende Erntetechnik
Maßnahmen zur Schaffung artspezifischer
Habitate

Bewertung für
Zielarten
Einbindung in Maßnahmenkonzept
(insbes. in Artenschutzkonzept)
Schaffung artspezifisch geeigneter Habitatstrukturen (z. B. für Amphibien oder Reptilien)
Keine PSM, keine Düngung
Monitoring/Überprüfung und ggf.
Modifizierung der Maßnahmenvorgaben (Art und Zeitpunkt in Abhängigkeit von jeweiligen Zielarten)
XX
Maßnahmen zur Anlage und Pflege von Landschaftselementen/Landschaftsstrukturen
Bäume und
Hecken,
Feldgehölze

Feldgehölze,
Gebüsche,
Hecken und
Gehölzkulturen:
Einbindung in landschafts-
planerisches Maßnahmenkonzept (insbes. Einbindung in Biotopverbundkonzept)
Mindestbreite von Hecken und
Gehölzstreifen 5 m,
Höchstbreite 20 m
Pflege bereits vorhandener Hecken und Feldgehölze, sofern damit eine deutliche naturschutzfachliche Aufwertung/landschafts-pflegerische Verbesserung verbunden ist
XXX(X)(X)(X)(X)XX
z. B. 41.01,
41.02,
41.03,
41.05
Verwendung gebietseigener Ge-
hölze, Artenmischung/artenreich,
stufiger Aufbau mit Säumen
entlang von Hecken und Feldgehölzen
Regelmäßige Pflege oder Nutzung in Abhängigkeit von der Bestandsentwicklung
Keine Düngung, keine PSM
Säume
Krautige Säume und Gehölzsäume, inkl. Ufersäume
z. B. 39.01.01, 39.02,
39.03,
39.04a.01,
39.06
Breite in der Regel zwischen 5 m
und 10 m
Auf das Zielbiotop/die Zielart abgestimmte extensive Nutzung oder Pflege
Kein Umbruch
Keine Düngung, keine PSM
Mindestdauer 10 Jahre
Einbindung in Maßnahmenkonzept (insbes. in Biotopverbundkonzept)
zusätzliche Abstandsauflagen zur
Maßnahmenfläche für Düngung und PSM
Herstellungskontrolle und ggf.
Monitoring (in Abhängigkeit von jeweiligen Zielarten)
XXXX(X)(X)(X)(X)X
Tümpel, Feuchtbiotope, Quellen
z. B. 22.01
bis 22.04,
24.04a,
24.09a
Einbindung in Maßnahmenkonzept (insbes. Einbindung in Biotopverbundkonzept)
Erhalt bzw. Anlage und dauer-
hafte Pflege, sofern erforderlich
XX(X)(X)(X)XX
Kein Eintrag von Düngemitteln
oder PSM/Abstandsauflagen zur Maßnahmenfläche für Düngung und PSM
Trocken-/
Natursteinmauern

z. B. 53.02.03a
Regionstypisches Material verwenden
Keine Verfugung
XX(X)XX
Maßnahmen auf regionalen Sonderkulturen
z. B. Weinbau
Rebkulturen:
41.08
(extensive
Nutzung)
Keine Düngung, keine PSM
Winterbegrünung
Artenreiche Begrünung in jeder
2. Rebzeile
Wiederherstellung der Terrassen
XX(X)X(X)(X)XXX
Maßnahmen im Wald
Naturschutz-konform
bewirtschaftete/
gepflegte Wälder

Laubwälder ohne Auenwälder:
43.01 bis 43.03, 43.06 bis 43.08
Aufforstung mit Baumarten der
natürlichen Waldgesellschaft
oder natürliche Sukzession unter Berücksichtigung von Aspekten des Klimawandels bei der Baumartenauswahl
Einbringen seltener/gefährdeter
Baumarten
Rückbau oder Verschluss von Entwässerungseinrichtungen
Maßnahmen gegen die Ausbreitung nichtheimischer Arten auf der Fläche
XXX(X)(X)(X)(X)(X)XXX
Nadelwälder:
44.01 bis 44.03
subalpine Wälder:
70
Entnahme standortfremder, nicht
der natürlichen Waldgesellschaft angehörender Baumarten
Entwicklung einer der natürlichen Waldgesellschaft entsprechenden Struktur (Baum-, Strauch-, Krautschicht)
Belassen von Biotop- und Höhlenbäumen und Totholz (Anzahl Altbäume je nach Tierart und Waldbestand) in Kombination mit weiteren Maßnahmen im Wald
Auf Moorstandorten nur in Kombination mit Wiedervernässungsmaßnahmen
Außerhalb der Nullnutzungsflächen kann alle 5 Jahre die Nutzung von alten Waldbeständen über
80 Jahren einzelbaumweise und
mit einer Absenkung des Bestockungsgrades erfolgen
Naturschutz-konform
bewirtschaftete/gepflegte Auenwälder

43.04 bis 43.05
Wiederherstellung der für den
jeweiligen Auwaldtyp charakteristischen regelmäßigen Überflutung
z. B. durch Deichrückverlegung
und Renaturierung von Fließgewässern
Auengewässerstrukturen anlegen,
erhalten, entwickeln
Einbringen seltener/gefährdeter
Baumarten
Rückbau oder Verschluss von
Entwässerungseinrichtungen
Maßnahmen gegen die Ausbreitung nichtheimischer Arten auf der
Fläche
XXXXXXX(X)XXX
Aufforstung mit Baumarten der
natürlichen Waldgesellschaft oder natürliche Sukzession
Entwicklung einer der natürlichen
Waldgesellschaft entsprechenden Struktur (Baum-, Strauch-, Krautschicht)
Belassen von Biotop- und Höhlenbäumen und Totholz (Anzahl Altbäume je nach Tierart und Waldbestand) in Kombination mit
weiteren Maßnahmen im Wald
Entnahme standortfremder, nicht
der natürlichen Waldgesellschaft angehörender Baumarten
Außerhalb der Nullnutzungsflächen kann alle 5 Jahre die Nutzung
von alten Waldbeständen über
80 Jahren einzelbaumweise und mit einer Absenkung des Bestockungsgrades erfolgen.
Entwicklung von Waldrändern
Waldmäntel:
42.01
Vorgelagert zum Bestand oder als
Waldinnenrand
Mindestbreite 15 m
Neuanlage mit Arten der natür-
lichen Waldrandgesellschaft oder durch natürliche Sukzession
Mehrstufiger Aufbau (Kraut-,
Stauden- und Gebüschsaum)
XX(X)(X)(X)(X)X
Punktuelle Freistellung und/oder
Unterpflanzung des Bestandes mit Strauch- und Baumarten
Bewirtschaftung/Pflege zum Erhalt der Mehrstufigkeit
Kleinflächige, punktuelle oder rotierende Maßnahmen im Wald
Bewertung für Zielarten
Wiederherstellung von Waldwiesen (einschl. Pflegemanagement)
Habitatentwicklungsmaßnahmen für geschützte und gefährdete Arten
Renaturierung von Stillgewässern
und Mooren sowie Fließgewässern und Bachläufen im Wald
(einschließlich der bachbegleitenden Vegetation;
Wiederherstellung des natürlichen/naturnahen Wasserregimes)
Einbringung gebietseigener
seltener/gefährdeter Baumarten (mind. truppweise)
Mindestdauer: 10 Jahre
Schaffung von Alt- und Totholz-
strukturen (Altholzinsel Altbaumgruppe Solitärbaum Belassen von Totholz im Bestand)
Berücksichtigung landschafts-
pflegerischer Ziel- und Entwicklungskonzepte (insbes. Artenschutz- und Biotopverbundkonzepte)
Herstellungskontrolle und ggf.
Monitoring (in Abhängigkeit von
jeweiligen Zielarten)
XX(X)(X)(X)(X)(X)(X)(X)
Historische Waldnutzungsformen
z. B. Hutewald: 42.04
Niederwald:
42.05
Berücksichtigung der Biotop-
kontinuität bei der Flächenwahl
(v. a. Wiederaufnahme bzw. Weiterführung der Bewirtschaftung auf ehemaligen oder noch bewirtschafteten Hute- und Niederwaldflächen)
Rückumwandlung durchwachsener Mittel- oder Niederwälder (Verwendung heimischer Baumarten)
Entwicklung von Hutewäldern
durch Etablierung ehemaliger
Nutzungsformen, u. a. mit Großtierhaltung
Berücksichtigung landschaftspflegerischer Ziel- und Entwicklungskonzepte (insbes. der Anforderungen für den Biotopverbund aus der Landschaftsplanung sowie der historischen und regionalspezifischen Verbreitung der Wälder)
Herstellungskontrolle und ggf.
Monitoring (in Abhängigkeit von jeweiligen Zielarten)
XXX(X)(X)(X)(X)(X)(X)XX
Maßnahmen zur Schaffung artspezifischer
Habitate

Bewertung für Zielarten
Einbindung in Maßnahmenkonzept (insbes. in Artenschutzkonzept)
Schaffung artspezifisch geeigneter Habitatstrukturen im Wald
Monitoring/Überprüfung und ggf.
Modifizierung der Maßnahmenvorgaben (Art und Zeitpunkt in Abhängigkeit von jeweiligen Zielarten)
XX



PSM:Pflanzenschutzmittel, GVE: Großvieheinheiten.
X:Maßnahme ist in der Regel geeignet zum Ausgleich oder Ersatz von Beeinträchtigungen der Funktion.
(X):Maßnahme ist in bestimmten Fällen geeignet zum Ausgleich oder Ersatz von Beeinträchtigungen der Funktion.



B.
Maßnahmen zur Entsiegelung