A.
Bewirtschaftungs- oder Pflegemaßnahmen

Maßnahmentyp
Zielbiotoptypen
(keine
abschließende
Aufzählung)
Anforderungen an die
Ausführung der Maßnahmen
Eignung als Ausgleich oder Ersatz für folgende Funktionen
Biotope,
Tiere,
Pflanzen
BodenWasserKlima/LuftLand-
schaftsbild
MindestanforderungenWeitergehende
Anforderungen, die im Einzelfall
festgesetzt werden können
Vielfalt von Tier- und
Pflanzenarten
Vielfalt von BiotoptypenVielfalt von Bodentypen
und Bodenformen
Natürliche BodenfunktionenOberflächengewässerGrundwasserHochwasserschutz- und
Retentionsfunktion
Klimatische und lufthygienische
Ausgleichsfunktionen
Klimaschutzfunktion durch
Treibhausgasspeicher/-senken
Vielfalt von Landschaften als
natürliches und kulturelles Erbe
Funktionen im Bereich Erleben
und Wahrnehmen von Landschaft
Maßnahmen auf Acker
Brachen
Ackerbrachen:
33.01.04, 33.02.04, 33.03.04, 33.04a.04, 33.04b.04
•
Selbstbegrünung (gilt nicht in
Gebieten mit hohem Stickstoff-Auswaschungsrisiko)
•
Keine Düngung, keine PSM
•
Keine Bodenbearbeitung
•
Keine Nutzung/Mahd
•
Höchstdauer der Belassung ohne Umbruch: 3 Jahre
•
Herstellungskontrolle und ggf.
Monitoring (in Abhängigkeit von jeweiligen Zielarten)
•
Pflegeintervall 2 bis 3 Jahre
•
Spezifische Maßnahmen,
z. B. extensive Pflege zur Schaffung von Heterogenität im Bestand
•
In Abhängigkeit von Zielarten
ggf. Sonderformen
•
Reduzierung von konkurrenz-
starken, nicht dem Zielbiotoptyp entsprechenden Pflanzenarten
(z. B. Acker-Kratzdistel,
Neophyten) ausschließlich durch mechanische Beseitigung
XX(X)X(X)(X)(X)(X)X
Extensiv
genutzte Äcker/Ackerwildkräuterstreifen

Äcker mit vollst. Segetalvegetation:
33.01.01, 33.02.01, 33.03.01, 33.04a.01, 33.04b.01
Äcker mit artenreicher Segetalvegetation:
33.01.02, 33.02.02, 33.03.02, 33.04a.02, 33.04b.02
•
Erweiterter Saatreihenabstand
bzw. reduzierte Saatgutmenge (max. 50 – 70 % der regulären Saatgutmenge)
•
Vielfältige, mind. Viergliedrige
Fruchtfolge mit Winterungen und Sommerungen
•
Grundsätzlich keine Düngung, eine begrenzte dem Entwicklungsziel angepasste Erhaltungsdüngung mit Wirtschaftsdünger ist im Einzelfall zulässig (Düngermenge dann begrenzen max. auf Entzug bzw. Zielanforderung z. B. aus dem
Segetalartenschutz), keine PSM
•
Striegelverzicht
•
Winterstoppel
•
Verzicht auf Bewässerung
•
Verzicht auf Kalkung
•
Herstellungskontrolle und ggf.
Monitoring (in Abhängigkeit von jeweiligen Zielarten)
•
Mindestdauer 10 Jahre
•
Einsatz von Gemengen mit mindestens zwei verschiedenen Arten und Sorten bis hin zu Blüh- und Wildkrautgemengen, z. B. Getreide-Öl-Leguminosen-Gemenge, Blüh-/Wildkrautgemenge
•
Inanspruchnahme wertvoller landwirtschaftlich genutzter Flächen nur nach Berücksichtigung agrarstruktureller Belange
•
Konzentration von Maßnahmen im Raum zur Verbesserung der Strukturvielfalt und zur Schaffung von Verbundstrukturen (Biotopverbund)
•
Verringerung der Schlaggrößen
•
Integrierte Brachestreifen
(auf 10 % der Fläche)
•
Einschränkung der Bodenbearbeitung während der Brutzeit
•
Nicht wendende, pfluglose Bodenbearbeitung (i. d. R. nicht geeignet bei Segetalartenschutz)
•
Belassen von Streifen/Ernte-
verzicht
XX(X)XX(X)XX
Etablierung von artenreichem Grünland
artenreiches Grünland frischer Standorte:
34.07a.01, 34.07a.02
Salzgrünland der Küste:
07, 08
•
Vorher mind. 5 Jahre lang Acker
•
Die Maßnahmenfläche sollte sich
als Bilanzzuwachs (Grünlandfläche) auf Betriebsebene niederschlagen
•
Ansaat mit standortspezifischem
Saatgut
•
Aushagerung, sofern auf Standort in Bezug zur geplanten Lebensraumqualität erforderlich
•
Kein Pflegeumbruch
•
Narbenverbesserung (Nachsaat
von Zielarten ist möglich)
•
1-2schürige Mahd je nach er-
wünschtem Nährstoffniveau und Pflanzengesellschaft im ausgehagerten Zustand (i. d. R. nach der Brutzeit), Abfuhr des Mahdgutes
(3. Schnitt kann auch als Pflegeschnitt ohne Abfuhr erfolgen) oder Beweidung mit max. 1,5 – 2 GVE/ha möglich;
bei Beweidung: Prüfung der Erforderlichkeit einer Nachmahd,
•
Verwendung regionalen Saatguts
•
Mahdguttransfer/Heublumenansaat aus der Region
•
Reduzierung von konkurrenz-
starken, nicht dem Zielbiotoptyp
entsprechenden Pflanzenarten
(z. B. Acker-Kratzdistel, Neophyten) ausschließlich durch mechanische Beseitigung
•
Herstellungskontrolle und ggf.
Monitoring (in Abhängigkeit von
jeweiligen Zielarten)
XXXX(X)XX(X)(X)X
Beschränkung der Weidepflege
(Walzen, Schleppen max. 1-mal im Jahr vor März, keine Nachsaat)
•
Keine PSM
•
Eine an das jeweiligen Zielbiotop angepasste Düngung ist zulässig
•
Festlegung von Zeiträumen für die Mahd/Beweidung in Abhängigkeit von Zielarten
Äcker mit schlaginterner Segregation
z. B. von feuchten Senken, trockenen Kuppen innerhalb des Ackerschlags;
Bewertung für Zielarten oder Zielbiotope, z. B. extensiv genutzte Äcker mit artenreicher oder vollst. Segetalvegetation oder andere
•
Kartierung und Dokumentation der ertragsärmeren und nicht genutzten Teilbereiche (z. B. anhand eines Luftbilds) zur gezielten Auswahl von Standorten mit hohem Biotopentwicklungspotenzial bzw. mit besonderer Bedeutung für den Biotopverbund
•
Herausnahme von Teilbereichen
mit spezifischer Standortcharakteristik aus der Nutzung, auf den Zielbiotop abgestimmte extensive Ackernutzung oder Pflege
•
Abstandsauflagen zur Maßnah-
menfläche für Düngung und PSM
•
Herstellungskontrolle und ggf.
Monitoring (in Abhängigkeit von
jeweiligen Zielarten)
XX(X)X(X)(X)X
standortspezifische Ausprägungen von Zielbiotopen
•
Biotopverbund zu benachbarten
Strukturen herstellen (z. B. als Trittstein)
•
Mindestdauer 10 Jahre
(rotierende) Maßnahmen zur Schaffung artspezifischer
Habitate

Bewertung für
Zielarten
•
Einbindung in Maßnahmenkonzept (insbes. in Artenschutzkonzept)
•
Schaffung artspezifisch geeigneter Habitatstrukturen, (z. B. Feldlerchenfenster)
•
Keine PSM
•
Monitoring/Überprüfung und ggf.
Modifizierung der Maßnahmenvorgaben (Art und Zeitpunkt in Abhängigkeit von jeweiligen Zielarten)
XX
Blühstreifen
Bewertung für
Zielarten
•
Breite in der Regel zwischen 5 m
und 10 m
•
Standortspezifische Saatmischung
regionaler Herkunft unter Beachtung der standorttypischen Segetalvegetation
•
Reduzierte Saatgutmenge
(max. 50 – 70 % der regulären Saatgutmenge) zur Erzielung eines lückigen Bestands, Fehlstellen im Bestand belassen
•
Keine Düngung, keine PSM
•
Bei Rotation in der Fruchtfolge Belassung über 2 bis 5 Jahre
•
Wenn Mahd, nur im Frühjahr bis Mitte März bzw. angepasst an Zielarten
•
Herstellungskontrolle und ggf.
Monitoring (in Abhängigkeit von Zielarten)
XX(X)X(X)(X)X
•
Zunächst keine Bodenbearbeitung;
nach 2 bis 3 Jahren Bodenbearbeitung und Neuansaat, i. d. R. im Frühjahr bis Mitte April; bei Rotation in der Fruchtfolge Belassen bis Frühjahrsbestellung
•
Keine Mahd
•
Rotation in der Fruchtfolge möglich
Maßnahmen auf Grünland
Extensivierung von Dauergrünland
artenreiches Grünland frischer Standorte:
34.07a.01, 34.07a.02
Salzgrünland der Küste:
07, 08
•
Aushagerung
•
Im Regelfall keine Bodenbearbei-
tung (Ausnahme orchideenreiche Standorte), kein Pflegeumbruch, gezielte Nachsaat von Zielarten (Heumulch, -drusch) möglich
•
Keine PSM, eine an den jeweiligen Zielbiotoptyp angepasste Düngung ist zulässig
•
Reduzierte (1-2schürige) Mahd
i. d. R. nach der Brutzeit mit Abfuhr des Mahdgutes oder extensive
Beweidung mit max. 1,5 GVE/ha; bei Beweidung: Nachmahd
erforderlich, Beschränkung der
•
Bei Beweidung: reduzierte Besatzdichte zur Brutzeit
•
Kombination von Beweidung und Mahd je nach Standort und betroffener Zielart
•
Festsetzung des 1. Mahdtermins
in Abhängigkeit von Zielarten
(z. B. erst nach der Brutzeit)
•
Herstellungskontrolle und ggf.
Monitoring (in Abhängigkeit von
jeweiligen Zielarten)
XXXX(X)X(X)XX
Weidepflege (Walzen, Schleppen
max. 1-mal im Jahr i. d. R. bis Mitte März), keine Nachsaat
Maßnahmen zur Schaffung artspezifischer
Habitate

Bewertung für
bestimmte Zielarten
•
Einbindung in Maßnahmenkonzept (insbes. in Artenschutzkonzept)
•
Schaffung artspezifisch geeigneter Habitatstrukturen (z. B. für
Wiesenbrüter)
•
Keine PSM
•
Mindestdauer 3 Jahre
•
Monitoring/Überprüfung und ggf.
Modifizierung der Maßnahmenvorgaben (Art und Zeitpunkt in Abhängigkeit von jeweiligen Zielarten)
XX
Extensiv
genutzte
Streuobstwiesen

Streuobstbestand auf Grünland:
41.06.01
•
Pflanzung und Nachpflanzung
hochstämmiger Obstbäume, Pflanzabstand je nach Baumart
z. B. zwischen 8 m und 15 m oder Extensivierung bestehender Streuobstbestände
•
Keine PSM, eine an den jeweiligen Zielbiotoptyp angepasste Düngung ist zulässig
•
1-3schürige Mahd (je nach er-
wünschtem Nährstoffniveau und Pflanzengesellschaft i. d. R. nach der Brutzeit) Abfuhr des Mahdguts (3. Schnitt kann auch als Pflege-
•
Die Spanne zwischen 60 – 100
Bäumen pro Hektar beschreibt das Optimum der Bestandsdichte, dies entspricht in etwa einem Baumabstand von 10 bis 12 Metern.
•
Erhaltung alter Obstsorten durch
Pflege alter Obstbäume sowie Pflanzung von entsprechenden Hochstämmen mit Veredelung mit alten Obstsorten
•
Anlegen von Sonderstrukturen wie z. B. Lesesteinhaufen, Hecken an den Rändern
XXXX(X)XX
schnitt ohne Abfuhr erfolgen);
ggf. auch Beweidung mit max.
1,5 – 2 GVE/ha möglich;
bei Beweidung: Prüfung der Er-
forderlichkeit der Nachmahd,
Beschränkung der Weidepflege
(Walzen, Schleppen max. 1-mal im Jahr/alle 2 Jahre, keine Nachsaat), Nachmahd erforderlich, Verzicht auf Winterbeweidung
•
Erziehungs-, Pflegeschnitt der
Obstbäume
•
Belassen von Biotopholz (Totholz)/
absterbenden Bäumen
•
Herstellungskontrolle und ggf.
Monitoring (in Abhängigkeit von
jeweiligen Zielarten)
Maßnahmen auf Sonderstandorten des Offenlandes
Sümpfe,
Seggenriede und Röhrichte

z. B. 35.01a, 37.01,
37.02,
38.01 bis 38.07
•
Besondere Bedeutung der Fläche
für den Arten- und Biotopschutz oder für den Biotopverbund
•
Die Bewirtschaftungsanforderun-
gen sind im Hinblick auf die spezifischen Anforderungen in Abhängigkeit von Standort und Zielbiotop oder entsprechend artspezifischen Anforderungen festzulegen
•
Herstellungskontrolle und ggf.
Monitoring (in Abhängigkeit von jeweiligen Zielarten)
XXX(X)(X)XX(X)XX
(z. B. Beweidung oder Mahd von
Sümpfen, Seggenrieden, Röhrich-
ten).
•
Keine Düngung, keine PSM
Binnendünen und Magerrasen
z. B. 34.01,
34.04
•
Entkusseln/Entbuschen und/oder
Bodenverwundung
•
Aushagerung
•
Keine PSM, keine Düngung
•
Reduzierte (1-2schürige) Mahd
i. d. R. nach der Brutzeit mit Abfuhr des Mahdgutes oder extensive Beweidung mit max. 1,5 GVE/ha; bei Beweidung: Nachmahd erforderlich
XXX(X)(X)XX
Halbtrocken-, Schwermetall- und Borstgrasrasen
z. B. 34.02,
34.03,
34.05,
34.06
•
Aushagerung
•
Keine PSM, keine Düngung
•
Reduzierte (1-2schürige) Mahd
i. d. R. nach der Brutzeit mit Abfuhr des Mahdgutes oder extensive Beweidung mit max. 1,5 GVE/ha; bei Beweidung: Nachmahd erforderlich
•
Entkusseln/Entbuschen
XXX(X)(X)XX
Heiden
40.01 bis 40.05
•
Beweidung durch Schafe und
ggf. Ziegen;
Beweidung mit max. 1,5 GVE/ha;
•
Kontrolliertes Brennen
•
Abplaggen/Abschieben
•
Entkusseln/Entbuschen
XXX(X)(X)XX
Niedermoore
(ohne Sümpfe)

35.01
•
Wiedervernässung
•
Wasserstandsanhebung
•
Entbuschen/Entkusseln
•
Keine Düngung
•
Vegetations-(narben-) und bodenschonende Erntetechnik
XXXX(X)XXXXX
Feucht- und
Nassgrünland

z. B. 35.02
(extensiv bewirtschaftet)
•
Wasserstandsregulierung
•
Wiedervernässung
•
Keine Bodenbearbeitung,
kein Pflegeumbruch, keine Neuansaat/Narbenverbesserung
•
Keine PSM, keine Düngung
•
Reduzierte (1-2schürige) Mahd
i. d. R. nach der Brutzeit mit Abfuhr des Mahdgutes (mind. bis zum
Erreichen des Zielzustandes) oder
XXXX(X)XXXXX
extensive Beweidung mit
max. 1,5 GVE/ha; bei Beweidung:
Nachmahd erforderlich, Beschränkung der Weidepflege (Walzen, Schleppen max. 1-mal im Jahr
i. d. R. bis Mitte März), keine Nachsaat
•
Vegetations-(narben-) und boden-
schonende Erntetechnik
Maßnahmen zur Schaffung artspezifischer
Habitate

Bewertung für
Zielarten
•
Einbindung in Maßnahmenkonzept
(insbes. in Artenschutzkonzept)
•
Schaffung artspezifisch geeigneter Habitatstrukturen (z. B. für Amphibien oder Reptilien)
•
Keine PSM, keine Düngung
•
Monitoring/Überprüfung und ggf.
Modifizierung der Maßnahmenvorgaben (Art und Zeitpunkt in Abhängigkeit von jeweiligen Zielarten)
XX
Maßnahmen zur Anlage und Pflege von Landschaftselementen/Landschaftsstrukturen
Bäume und
Hecken,
Feldgehölze

Feldgehölze,
Gebüsche,
Hecken und
Gehölzkulturen:
•
Einbindung in landschafts-
planerisches Maßnahmenkonzept (insbes. Einbindung in Biotopverbundkonzept)
•
Mindestbreite von Hecken und
Gehölzstreifen 5 m,
Höchstbreite 20 m
•
Pflege bereits vorhandener Hecken und Feldgehölze, sofern damit eine deutliche naturschutzfachliche Aufwertung/landschafts-pflegerische Verbesserung verbunden ist
XXX(X)(X)(X)(X)XX
z. B. 41.01,
41.02,
41.03,
41.05
•
Verwendung gebietseigener Ge-
hölze, Artenmischung/artenreich,
stufiger Aufbau mit Säumen
entlang von Hecken und Feldgehölzen
•
Regelmäßige Pflege oder Nutzung in Abhängigkeit von der Bestandsentwicklung
•
Keine Düngung, keine PSM
Säume
Krautige Säume und Gehölzsäume, inkl. Ufersäume
z. B. 39.01.01, 39.02,
39.03,
39.04a.01,
39.06
•
Breite in der Regel zwischen 5 m
und 10 m
•
Auf das Zielbiotop/die Zielart abgestimmte extensive Nutzung oder Pflege
•
Kein Umbruch
•
Keine Düngung, keine PSM
•
Mindestdauer 10 Jahre
•
Einbindung in Maßnahmenkonzept (insbes. in Biotopverbundkonzept)
•
zusätzliche Abstandsauflagen zur
Maßnahmenfläche für Düngung und PSM
•
Herstellungskontrolle und ggf.
Monitoring (in Abhängigkeit von jeweiligen Zielarten)
XXXX(X)(X)(X)(X)X
Tümpel, Feuchtbiotope, Quellen
z. B. 22.01
bis 22.04,
24.04a,
24.09a
•
Einbindung in Maßnahmenkonzept (insbes. Einbindung in Biotopverbundkonzept)
•
Erhalt bzw. Anlage und dauer-
hafte Pflege, sofern erforderlich
XX(X)(X)(X)XX
•
Kein Eintrag von Düngemitteln
oder PSM/Abstandsauflagen zur Maßnahmenfläche für Düngung und PSM
Trocken-/
Natursteinmauern

z. B. 53.02.03a
•
Regionstypisches Material verwenden
•
Keine Verfugung
XX(X)XX
Maßnahmen auf regionalen Sonderkulturen
z. B. Weinbau
Rebkulturen:
41.08
(extensive
Nutzung)
•
Keine Düngung, keine PSM
•
Winterbegrünung
•
Artenreiche Begrünung in jeder
2. Rebzeile
•
Wiederherstellung der Terrassen
XX(X)X(X)(X)XXX
Maßnahmen im Wald
Naturschutz-konform
bewirtschaftete/
gepflegte Wälder

Laubwälder ohne Auenwälder:
43.01 bis 43.03, 43.06 bis 43.08
•
Aufforstung mit Baumarten der
natürlichen Waldgesellschaft
oder natürliche Sukzession unter Berücksichtigung von Aspekten des Klimawandels bei der Baumartenauswahl
•
Einbringen seltener/gefährdeter
Baumarten
•
Rückbau oder Verschluss von Entwässerungseinrichtungen
•
Maßnahmen gegen die Ausbreitung nichtheimischer Arten auf der Fläche
XXX(X)(X)(X)(X)(X)XXX
Nadelwälder:
44.01 bis 44.03
subalpine Wälder:
70
•
Entnahme standortfremder, nicht
der natürlichen Waldgesellschaft angehörender Baumarten
•
Entwicklung einer der natürlichen Waldgesellschaft entsprechenden Struktur (Baum-, Strauch-, Krautschicht)
•
Belassen von Biotop- und Höhlenbäumen und Totholz (Anzahl Altbäume je nach Tierart und Waldbestand) in Kombination mit weiteren Maßnahmen im Wald
•
Auf Moorstandorten nur in Kombination mit Wiedervernässungsmaßnahmen
•
Außerhalb der Nullnutzungsflächen kann alle 5 Jahre die Nutzung von alten Waldbeständen über
80 Jahren einzelbaumweise und
mit einer Absenkung des Bestockungsgrades erfolgen
Naturschutz-konform
bewirtschaftete/gepflegte Auenwälder

43.04 bis 43.05
•
Wiederherstellung der für den
jeweiligen Auwaldtyp charakteristischen regelmäßigen Überflutung
z. B. durch Deichrückverlegung
und Renaturierung von Fließgewässern
•
Auengewässerstrukturen anlegen,
erhalten, entwickeln
•
Einbringen seltener/gefährdeter
Baumarten
•
Rückbau oder Verschluss von
Entwässerungseinrichtungen
•
Maßnahmen gegen die Ausbreitung nichtheimischer Arten auf der
Fläche
XXXXXXX(X)XXX
•
Aufforstung mit Baumarten der
natürlichen Waldgesellschaft oder natürliche Sukzession
•
Entwicklung einer der natürlichen
Waldgesellschaft entsprechenden Struktur (Baum-, Strauch-, Krautschicht)
•
Belassen von Biotop- und Höhlenbäumen und Totholz (Anzahl Altbäume je nach Tierart und Waldbestand) in Kombination mit
weiteren Maßnahmen im Wald
•
Entnahme standortfremder, nicht
der natürlichen Waldgesellschaft angehörender Baumarten
•
Außerhalb der Nullnutzungsflächen kann alle 5 Jahre die Nutzung
von alten Waldbeständen über
80 Jahren einzelbaumweise und mit einer Absenkung des Bestockungsgrades erfolgen.
Entwicklung von Waldrändern
Waldmäntel:
42.01
•
Vorgelagert zum Bestand oder als
Waldinnenrand
•
Mindestbreite 15 m
•
Neuanlage mit Arten der natür-
lichen Waldrandgesellschaft oder durch natürliche Sukzession
•
Mehrstufiger Aufbau (Kraut-,
Stauden- und Gebüschsaum)
XX(X)(X)(X)(X)X
•
Punktuelle Freistellung und/oder
Unterpflanzung des Bestandes mit Strauch- und Baumarten
•
Bewirtschaftung/Pflege zum Erhalt der Mehrstufigkeit
Kleinflächige, punktuelle oder rotierende Maßnahmen im Wald
Bewertung für Zielarten
•
Wiederherstellung von Waldwiesen (einschl. Pflegemanagement)
•
Habitatentwicklungsmaßnahmen für geschützte und gefährdete Arten
•
Renaturierung von Stillgewässern
und Mooren sowie Fließgewässern und Bachläufen im Wald
(einschließlich der bachbegleitenden Vegetation;
Wiederherstellung des natürlichen/naturnahen Wasserregimes)
•
Einbringung gebietseigener
seltener/gefährdeter Baumarten (mind. truppweise)
•
Mindestdauer: 10 Jahre
•
Schaffung von Alt- und Totholz-
strukturen (Altholzinsel Altbaumgruppe Solitärbaum Belassen von Totholz im Bestand)
•
Berücksichtigung landschafts-
pflegerischer Ziel- und Entwicklungskonzepte (insbes. Artenschutz- und Biotopverbundkonzepte)
•
Herstellungskontrolle und ggf.
Monitoring (in Abhängigkeit von
jeweiligen Zielarten)
XX(X)(X)(X)(X)(X)(X)(X)
Historische Waldnutzungsformen
z. B. Hutewald: 42.04
Niederwald:
42.05
•
Berücksichtigung der Biotop-
kontinuität bei der Flächenwahl
(v. a. Wiederaufnahme bzw. Weiterführung der Bewirtschaftung auf ehemaligen oder noch bewirtschafteten Hute- und Niederwaldflächen)
•
Rückumwandlung durchwachsener Mittel- oder Niederwälder (Verwendung heimischer Baumarten)
•
Entwicklung von Hutewäldern
durch Etablierung ehemaliger
Nutzungsformen, u. a. mit Großtierhaltung
•
Berücksichtigung landschaftspflegerischer Ziel- und Entwicklungskonzepte (insbes. der Anforderungen für den Biotopverbund aus der Landschaftsplanung sowie der historischen und regionalspezifischen Verbreitung der Wälder)
•
Herstellungskontrolle und ggf.
Monitoring (in Abhängigkeit von jeweiligen Zielarten)
XXX(X)(X)(X)(X)(X)(X)XX
Maßnahmen zur Schaffung artspezifischer
Habitate

Bewertung für Zielarten
•
Einbindung in Maßnahmenkonzept (insbes. in Artenschutzkonzept)
•
Schaffung artspezifisch geeigneter Habitatstrukturen im Wald
•
Monitoring/Überprüfung und ggf.
Modifizierung der Maßnahmenvorgaben (Art und Zeitpunkt in Abhängigkeit von jeweiligen Zielarten)
XX



PSM:Pflanzenschutzmittel, GVE: Großvieheinheiten.
X:Maßnahme ist in der Regel geeignet zum Ausgleich oder Ersatz von Beeinträchtigungen der Funktion.
(X):Maßnahme ist in bestimmten Fällen geeignet zum Ausgleich oder Ersatz von Beeinträchtigungen der Funktion.



B.
Maßnahmen zur Entsiegelung