§ 7 PlanSiG - Inkrafttreten, Außerkrafttreten
§ 7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten (1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
(2) Die §§ 1 bis 5 des Planungssicherstellungsgesetzes treten mit Ablauf des 31. Dezember 2024 außer Kraft. Im Übrigen tritt das Gesetz mit Ablauf des 30. September 2029 außer Kraft.