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§ 7 BfAAG - Wahl der Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Stellvertreterin
Stand 06.08.2020
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§ 7 Wahl der Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Stellvertreterin
Die Gleichstellungsbeauftragte und ihre Stellvertreterin beim Bundesamt sind bis zum 31. Dezember 2021 erstmals zu wählen.