§ 3 KonvBehSchG - Verbot der Werbung, des Anbietens und des Vermittelns
§ 3 Verbot der Werbung, des Anbietens und des Vermittelns Es ist untersagt, für eine Konversionsbehandlung zu werben oder diese anzubieten oder zu vermitteln.
Diskussion zu § 3 KonvBehSchG
LX
19.06.2025 13:35