- 1.
Name und Anschrift des Eisenbahnverkehrsunternehmens, dem eine Sicherheitsbescheinigung erstmalig erteilt, erneuert, geändert oder widerrufen worden ist,
- 2.
Angaben zu Art und Umfang der Eisenbahnverkehrsdienste,
- 3.
das Ausstellungsdatum der Sicherheitsbescheinigung,
- 4.
die Gültigkeitsdauer der Sicherheitsbescheinigung,
- 5.
die Bezeichnung des von der Sicherheitsbescheinigung erfassten geografischen Tätigkeitsgebiets sowie
- 6.
im Fall eines Widerrufs der Sicherheitsbescheinigung die Gründe für den Widerruf.