Eine zentrale Abluftanlage kann durch eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung ersetzt werden. Für diese besteht dann keine Anforderung an einen ausschließlichen Einsatz einer zentralen Anlage. Darüber hinausgehende Abweichungen von den genannten Anforderungen an die Bauteile und den aufgeführten Anlagenkonzepten sind für dieses Nachweisverfahren nicht zulässig. Weitere Wärmeerzeuger für Heizung oder Trinkwarmwasser sind nicht zulässig, auch nicht als ergänzender Wärmeerzeuger. Soweit sinnvoll, können die Konzepte um solarthermische Anlagen (Heizungsunterstützung und Trinkwarmwasser-​Bereitung) oder Photovoltaik-​Anlagen ergänzt werden.Als zentrale Lüftungsanlage gelten sowohl gebäude-​ als auch wohnungszentrale Anlagen. Die Anforderung an den Einbau einer Lüftungsanlage besteht dabei an das Gebäude. Bei dem Einbau wohnungszentraler Anlagen in ein Mehrfamilienhaus sind Anlagen mindestens in jede einzelne Wohnung einzubauen. Die jeweiligen Anforderungen an den Wärmebereitstellungsgrad werden für Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung gleichwertig erfüllt, wenn die zentrale Lüftungsanlage einen spezifischen Energieverbrauch von SEV < – 26 kWh/(m a) gemäß der Definition des SEV nach Anhang 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. der Kommission vom 7. Juli 2014 zur Durchführung der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Lüftungsanlagen (ABl. L 337 vom 25.11.2014, S. 8) aufweist.
NummerGebäudetyp und HauptnutzungNutzungNutzenergiebedarf
Warmwasser
1Bürogebäude mit der Hauptnutzung
Einzelbüro, Gruppenbüro, Großraumbüro, Besprechung, Sitzung, Seminar
Einzelbüro0
2Bürogebäude mit Verkaufseinrichtung oder Gewerbebetrieb und der Hauptnutzung Einzelbüro, Gruppenbüro,
Großraumbüro, Besprechung, Sitzung, Seminar
Einzelbüro0
3Bürogebäude mit Gaststätte und der Hauptnutzung Einzelbüro, Gruppenbüro, Großraumbüro, Besprechung, Sitzung, SeminarEinzelbüro1,5 kWh je Sitzplatz in der Gaststätte und Tag
4Gebäude des Groß- und Einzelhandels bis 1 000 Quadratmeter Nettogrundfläche mit der Hauptnutzung Groß-, Einzelhandel/KaufhausEinzelhandel/Kaufhaus0
5Gewerbebetriebe bis 1 000 Quadratmeter Nettogrundfläche mit der Hauptnutzung GewerbeGewerbliche und industrielle Hallen – leichte Arbeit, überwiegend sitzende Tätigkeit1,5 kWh je Beschäftigten und Tag
6Schule, Kindergarten und -tagesstätte, ähnliche Einrichtungen mit der Hauptnutzung Klassenzimmer, GruppenraumKlassenzimmer/GruppenraumOhne Duschen: 65 Wh je Quadratmeter und Tag,
200 Nutzungstage
7Turnhalle mit der Hauptnutzung TurnhalleTurnhalle1,5 kWh je Person und Tag
8Beherbergungsstätte ohne Schwimmhalle, Sauna oder Wellnessbereich mit
der Hauptnutzung Hotelzimmer
Hotelzimmer250 Wh je Quadratmeter und Tag, 365 Nutzungstage
9Bibliothek mit der Hauptnutzung Lesesaal, FreihandbereichBibliothek, Lesesaal0