NummerErneuerung,
Ersatz oder erstmaliger
Einbau von Außenbauteilen
Wohngebäude
und Zonen von
Nichtwohngebäuden
mit Raum-Solltemperatur
≥ 19 °C
Zonen von
Nichtwohngebäuden
mit Raum-Solltemperatur
von 12 bis < 19 °C
Höchstwerte der
Wärmedurchgangskoeffizienten U
Bauteilgruppe: Außenwände
1aAußenwände:U = 0,24 W/(m·K)U = 0,35 W/(m·K)
Ersatz oder
erstmaliger Einbau
1bAußenwände:U = 0,24 W/(m·K)U = 0,35 W/(m·K)
Anbringen von Bekleidungen (Platten oder plattenartige Bauteile), Verschalungen, Mauervorsatzschalen oder Dämmschichten auf der Außenseite einer bestehenden Wand oder
Erneuerung des Außenputzes einer bestehenden Wand
Bauteilgruppe:
Fenster, Fenstertüren, Dachflächenfenster, Glasdächer, Außentüren und Vorhangfassaden
2aGegen Außenluft abgrenzende Fenster und Fenstertüren:U = 1,3 W/(m·K)U = 1,9 W/(m·K)
Ersatz oder erstmaliger Einbau des gesamten Bauteils oder
Einbau zusätzlicher Vor- oder Innenfenster
2bGegen Außenluft abgrenzende Dachflächenfenster:U = 1,4 W/(m·K)U = 1,9 W/(m·K)
Ersatz oder erstmaliger Einbau des gesamten Bauteils oder
Einbau zusätzlicher Vor- oder Innenfenster
2cGegen Außenluft abgrenzende Fenster, Fenstertüren und Dachflächenfenster:U = 1,1 W/(m·K)Keine Anforderung
Ersatz der Verglasung oder verglaster Flügelrahmen
2dVorhangfassaden in Pfosten-Riegel-Konstruktion, deren Bauart DIN EN ISO 12631: 2018-01 entspricht:U = 1,5 W/(m·K)U = 1,9 W/(m·K)
Ersatz oder erstmaliger Einbau des gesamten Bauteils
2eGegen Außenluft abgrenzende Glasdächer:U/U = 2,0 W/(m·K)U/U 2,7 W/(m·K)
Ersatz oder erstmaliger Einbau des gesamten Bauteils oder
Ersatz der Verglasung oder verglaster Flügelrahmen
2fGegen Außenluft abgrenzende Fenstertüren mit Klapp-, Falt-, Schiebe- oder Hebemechanismus:U = 1,6 W/(m·K)U = 1,9 W/(m·K)
Ersatz oder erstmaliger Einbau des gesamten Bauteils
3aGegen Außenluft abgrenzende Fenster, Fenstertüren und Dachflächenfenster mit Sonderverglasung:U/U = 2,0 W/(m·K)U/U = 2,8 W/(m·K)
Ersatz oder erstmaliger Einbau des gesamten Bauteils oder
Einbau zusätzlicher Vor- oder Innenfenster
3bGegen Außenluft abgrenzende Fenster, Fenstertüren und Dachflächenfenster mit Sonderverglasung:U = 1,6 W/(m·K)Keine Anforderung
Ersatz der Sonderverglasung oder verglaster Flügelrahmen
3cVorhangfassaden in Pfosten-Riegel-Konstruktion, deren Bauart DIN EN ISO 12631: 2018-01 entspricht, mit Sonderverglasung:U = 2,3 W/(m·K)U = 3,0 W/(m·K)
Ersatz oder erstmaliger Einbau des gesamten Bauteils
4Einbau neuer Außentüren (ohne rahmenlose Türanlagen aus Glas, Karusselltüren und kraftbetätigte Türen)U = 1,8 W/(m·K)
(Türfläche)
U = 1,8 W/(m·K)
(Türfläche)
Bauteilgruppe:
Dachflächen sowie Decken und Wände gegen unbeheizte Dachräume
5aGegen Außenluft abgrenzende Dachflächen einschließlich Dachgauben sowie gegen unbeheizte Dachräume abgrenzende Decken (oberste Geschossdecken) und Wände (einschließlich Abseitenwände):U = 0,24 W/(m·K)U = 0,35 W/(m·K)
Ersatz oder
erstmaliger Einbau
Anzuwenden nur auf opake Bauteile
5bGegen Außenluft abgrenzende Dachflächen einschließlich Dachgauben sowie gegen unbeheizte Dachräume abgrenzende Decken (oberste Geschossdecken) und Wände (einschließlich Abseitenwände):U = 0,24 W/(m·K)U = 0,35 W/(m·K)
Ersatz oder Neuaufbau einer Dachdeckung einschließlich der darunter liegenden Lattungen und Verschalungen oder
Aufbringen oder Erneuerung von Bekleidungen oder Verschalungen oder Einbau von Dämmschichten auf der kalten Seite von Wänden oder
Aufbringen oder Erneuerung von Bekleidungen oder Verschalungen oder Einbau von Dämmschichten auf der kalten Seite von obersten Geschossdecken
Anzuwenden nur auf opake Bauteile
5cGegen Außenluft abgrenzende Dachflächen mit Abdichtung:U = 0,20 W/(m·K)U = 0,35 W/(m·K)
Ersatz einer Abdichtung, die flächig das Gebäude wasserdicht abdichtet, durch eine neue Schicht gleicher Funktion (bei Kaltdachkonstruktionen einschließlich darunter liegender Lattungen)
Anzuwenden nur auf opake Bauteile
Bauteilgruppe:
Wände gegen Erdreich oder unbeheizte Räume (mit Ausnahme von Dachräumen)
sowie Decken nach unten gegen Erdreich, Außenluft oder unbeheizte Räume
6aWände, die an Erdreich oder an unbeheizte Räume (mit Ausnahme von Dachräumen) grenzen, und Decken, die beheizte Räume nach unten zum Erdreich oder zu unbeheizten Räumen abgrenzen:U = 0,30 W/(m·K)Keine Anforderung
Ersatz oder
erstmaliger Einbau
6bWände, die an Erdreich oder an unbeheizte Räume (mit Ausnahme von Dachräumen) grenzen, und Decken, die beheizte Räume nach unten zum Erdreich oder zu unbeheizten Räumen abgrenzen:U = 0,30 W/(m·K)Keine Anforderung
Anbringen oder Erneuern von außenseitigen Bekleidungen oder Verschalungen, Feuchtigkeitssperren oder Drainagen oder
Anbringen von Deckenbekleidungen auf der Kaltseite
6cDecken, die beheizte Räume nach unten zum Erdreich, zur Außenluft oder zu unbeheizten Räumen abgrenzen:U = 0,50 W/(m·K)Keine Anforderung
Aufbau oder Erneuerung von Fußbodenaufbauten auf der beheizten Seite
6dDecken, die beheizte Räume nach unten zur Außenluft abgrenzen:U = 0,24 W/(m·K)U = 0,35 W/(m·K)
Ersatz oder
Erstmaliger Einbau
6eDecken, die beheizte Räume nach unten zur Außenluft abgrenzen,U = 0,24 W/(m·K)U = 0,35 W/(m·K)
Anbringen oder Erneuern von außenseitigen Bekleidungen oder Verschalungen, Feuchtigkeitssperren oder Drainagen oder
Anbringen von Deckenbekleidungen auf der Kaltseite
Anlage 8 (zu den §§ 69 und 70)
Anforderungen an die Wärmedämmung von Rohrleitungen und Armaturen
(Fundstelle: BGBl. I 2020, 1787;

bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
1.
Wärmedämmung von Wärmeverteilungs-​ und Warmwasserleitungen sowie Armaturen
a)
Wärmeverteilungs-​ und Warmwasserleitungen sowie Armaturen sind wie folgt zu dämmen:
aa)
Bei Leitungen und Armaturen mit einem Innendurchmesser von bis zu 22 Millimetern beträgt die Mindestdicke der Dämmschicht, bezogen auf eine Wärmeleitfähigkeit von 0,035 Watt pro Meter und Kelvin, 20 Millimeter.
bb)
Bei Leitungen und Armaturen mit einem Innendurchmesser von mehr als 22 Millimetern und bis zu 35 Millimetern beträgt die Mindestdicke der Dämmschicht, bezogen auf eine Wärmeleitfähigkeit von 0,035 Watt pro Meter und Kelvin, 30 Millimeter.
cc)
Bei Leitungen und Armaturen mit einem Innendurchmesser von mehr als 35 Millimetern und bis zu 100 Millimetern ist die Mindestdicke der Dämmschicht, bezogen auf eine Wärmeleitfähigkeit von 0,035 Watt pro Meter und Kelvin, gleich dem Innendurchmesser.
dd)
Bei Leitungen und Armaturen mit einem Innendurchmesser von mehr als 100 Millimetern beträgt die Mindestdicke der Dämmschicht, bezogen auf eine Wärmeleitfähigkeit von 0,035 Watt pro Meter und Kelvin, 100 Millimeter.
ee)
Bei Leitungen und Armaturen nach den Doppelbuchstaben aa bis dd, die sich in Wand- und Deckendurchbrüchen, im Kreuzungsbereich von Leitungen, an Leitungsverbindungsstellen oder bei zentralen Leitungsnetzverteilern befinden, beträgt die Mindestdicke der Dämmschicht, bezogen auf eine Wärmeleitfähigkeit von 0,035 Watt pro Meter und Kelvin, die Hälfte des jeweiligen Wertes nach den Doppelbuchstaben aa bis dd.
ff)
Bei Wärmeverteilungsleitungen nach den Doppelbuchstaben aa bis dd, die nach dem 31. Januar 2002