- 1.
Art des Energieausweises: Energiebedarfs- oder Energieverbrauchsausweis,
- 2.
Anlass der Ausstellung des Energieausweises nach § 80 Absatz 1 bis 6,
- 3.
Art des Gebäudes: Wohn- oder Nichtwohngebäude, Neubau oder bestehendes Gebäude,
- 4.
Gebäudeeigenschaften, wie die Eigenschaften der wärmeübertragendenden Umfassungsfläche und die Art der heizungs-, kühl- und raumlufttechnischen Anlagentechnik sowie der Warmwasserversorgung, bei Nichtwohngebäuden auch die Art der Nutzung und die Zonierung,
- 5.
Werte des Endenergiebedarfs oder -verbrauchs sowie des Primärenergiebedarfs oder -verbrauchs für das Gebäude,
- 6.
wesentliche Energieträger für Heizung und Warmwasser,
- 7.
Einsatz erneuerbarer Energien und
- 8.
Land und Landkreis der Belegenheit des Gebäudes ohne Angabe des Ortes, der Straße und der Hausnummer.