§ 59 GEG - Sachgerechte Bedienung
§ 59 Sachgerechte Bedienung Eine Anlage und Einrichtung der Heizungs-, Kühl- oder Raumlufttechnik oder der Warmwasserversorgung ist vom Betreiber sachgerecht zu bedienen.
Diskussion zu § 59 GEG
LX
22.06.2025 03:49