§ 64 GEG - Umwälzpumpe, Zirkulationspumpe
§ 64 Umwälzpumpe, Zirkulationspumpe Eine Zirkulationspumpe muss beim Einbau in eine Warmwasseranlage mit einer selbsttätig wirkenden Einrichtung zur Ein- und Ausschaltung ausgestattet werden. Die Trinkwasserverordnung bleibt unberührt.