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§ 64 GEG - Umwälzpumpe, Zirkulationspumpe
Stand 31.12.2023
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§ 64 Umwälzpumpe, Zirkulationspumpe
Eine Zirkulationspumpe muss beim Einbau in eine Warmwasseranlage mit einer selbsttätig wirkenden Einrichtung zur Ein- und Ausschaltung ausgestattet werden. Die Trinkwasserverordnung bleibt unberührt.