Es soll eine Internationale Bau- und Technologieausstellung Rheinisches Zukunftsrevier ausgerufen werden, die als Klammer und Schaufenster die Maßnahmen in den Zukunftsfeldern präsentiert.
Zuständig für den Strukturwandel im Rheinischen Revier ist die Zukunftsagentur Rheinisches Revier. Die Zukunftsagentur muss in Zusammenarbeit mit Bund und Land sicherstellen, dass in der Region eine auf den Stärken der Region aufbauende Entwicklung mit wirkungsvollen Impulsen versehen wird. Dazu arbeitet sie mit allen Akteuren der Region zusammen, mit den Kommunen, der Wirtschaft, den Sozialpartnern und Verbänden und der Zivilgesellschaft.
Anlage 4 (zu den §§ 20 und 21)
Verkehrsvorhaben nach den §§ 20 und 21 (Fundstelle: BGBl. I 2020, 1809 - 1811)
Verkehrsvorhaben nach den §§ 20 und 21 (Fundstelle: BGBl. I 2020, 1809 - 1811)
| Lfd. Nr. | Bezeichnung | Projektziel |
| 1 | Bundesautobahn A 4 Autobahndreieck Dresden-Nord (A 13) – Bundesgrenze Deutschland-Polen | Erweiterung auf sechs Fahrstreifen |
| 2 | Bundesstraßenverbindung Mitteldeutschland – Lausitz (MiLau) | Neubau oder Erweiterung einer Bundesstraße |
| 3 | Bundesstraße 2, Tunnel im Bereich des Kulturdenkmals AGRA-Park Leipzig/Markkleeberg | Erneuerung mit Neubau einer Tunnelquerung im Bereich AGRA Park/Leipzig/Markkleeberg |
| 4 | Bundesstraße 176, Verlegung westlich Neukieritzsch | zweistreifiger Neubau |
| 5 | Innerlausitzer Bundesfernstraßen Aus- und Neubau Bundestraßenverbindung A 4 – A 15 | Aus-/Neubau Verbindung A 4 – A 15 (B 96, B 156, B 115) |
| 6 | Bundestraße 86 Ortsumgehung Annarode-Siebigerode | Neubau einer Bundesstraße |