§ 58 KVBG - Förderprogramm zur treibhausgasneutralen Erzeugung und Nutzung von Wärme
§ 58 Förderprogramm zur treibhausgasneutralen Erzeugung und Nutzung von Wärme Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie fördert die treibhausgasneutrale Erzeugung und Nutzung von Wärme.