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§ 1 OnlWahlV - Anwendungsbereich
Stand 04.02.2021
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§ 1 Anwendungsbereich
Diese Verordnung regelt die technischen und organisatorischen Vorgaben für die Durchführung der Online-Wahl im Rahmen des Modellprojekts nach § 194a Absatz 1 Satz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch.