- 1.
das Online-Wahlsystem nach der Freigabe nicht verändert und alle relevanten Komponenten in der Wahlphase vollständig und manipulationsfrei überwacht wurden,
- 2.
die Anwendungs- und Systemprotokolle in der gesamten Wahlphase aktiviert waren,
- 3.
die erforderlichen Berechtigungen für die Durchführung der Wahl nach der Freigabe des Online-Wahlsystems nicht verändert wurden,
- 4.
die Online-Stimmen ordnungsgemäß eingegangen, gespeichert und nicht manipuliert wurden und
- 5.
die Anzahl der abgegebenen Online-Stimmen in der elektronischen Wahlurne mit der Anzahl der Wahlkennzeichen, zu denen eine Online-Stimme abgegeben wurde, übereinstimmt.