- c)
- Zerstörende Prüfung: Einfach-Stichprobenprüfung mit vermindertem Stichprobenumfang
N n c d k 10 bis 99 5 0 1 2,058 100 bis 500 8 0 1 1,237 501 bis 3 200 13 1 2 0,847 3 201 bis 10 000 20 1 2 0,640 10 001 und mehr 30 2 3 0,503 - d)
- Zerstörende Prüfung bei Abtropfgewichtskennzeichnung: Einfach-Stichprobenprüfung mit vermindertem Stichprobenumfang
N n c d k 10 bis 99 5 – – 2,058 100 bis 500 8 – – 1,237 501 bis 3 200 13 – – 0,847 3 201 bis 10 000 20 – – 0,640 10 001 und mehr 30 – – 0,503 - e)
- Zerstörende PrüfungEinfach-Stichprobenprüfung mit vermindertem Stichprobenumfang für Fertigpackungen, die mit dem Zeichen „℮“ nach § 11 gekennzeichnet sind
N n c d k Unabhängig vom Losumfang
(N ≥ 100)20 1 2 0,640 - f)
- Nicht zerstörende Prüfung für Fertigpackungen mit EG-Düngemitteln, Düngemitteln, die nicht als EG-Düngemittel bezeichnet sind sowie mit Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln über 10 Liter
N n Unabhängig vom Losumfang
(N ≥ 20)20
N Losgröße n Stichprobenumfang c Annahmezahl d Rückweisezahl k Faktor zur Berechnung des Vertrauensbereichs; mit t als Zufallsvariable der Studentverteilung - 4.
- Bestimmung der FüllmengenEs sind in der Regel zu bestimmen:
- a)
- Gewichte durch Wägung,
- b)
- Gewichte von Textilerzeugnissen im Sinne des Artikels 19 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1007/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. September 2011 über die Bezeichnungen von Textilfasern und die damit zusammenhängende Etikettierung und Kennzeichnung der Faserzusammensetzung von Textilerzeugnissen und zur Aufhebung der Richtlinie 73/44/EWG des Rates und der Richtlinien 96/73/EG und 2008/121/EG des Europäischen Rates (ABl. L 272 vom 18.10.2011, S. 1) nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik; als Gewicht gilt das Trockengewicht ohne Umhüllung, Einlage und dergleichen und ohne Beschwerung, wenn die Beschwerung nicht durch die Art des Erzeugnisses und die Herstellung bedingt ist, zuzüglich eines Feuchtigkeitszuschlages für die in Anhang IX der Verordnung (EU) Nr. 1007/2011 aufgeführten Fasern,
- c)
- Volumen durch Wägung in Verbindung mit einer Bestimmung der mittleren Dichte,