§ 9 RBEG - Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf
§ 9 Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf Der Teilbetrag für Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf beläuft sich
1.
für das im Kalenderjahr 2021 beginnende erste Schulhalbjahr auf 103 Euro und
2.
für das im Kalenderjahr 2021 beginnende zweite Schulhalbjahr auf 51,50 Euro.
Diskussion zu § 9 RBEG
LX
22.06.2025 10:38