- a)
Form, Inhalt und sonstigen Einzelheiten der nach Artikel 3 zu übermittelnden Mitteilungen und Schriftsätzen,
- b)
Form, Inhalt und sonstigen Einzelheiten der technischen Maßnahmen, die von den Gatekeepern durchzuführen sind, um die Einhaltung der Vorgaben des Artikels 6 Absatz 1 Buchstaben h, i und j zu gewährleisten,
- c)
Form, Inhalt und sonstigen Einzelheiten der nach den Artikeln 12 und 13 zu übermittelnden Mitteilungen und Schriftsätzen,
- d)
den praktischen Modalitäten der Verlängerung der in Artikel 16 genannten Fristen,
- e)
den praktischen Modalitäten der Einleitung von Verfahren zum Zwecke von Untersuchungen im Sinne der Artikel 15, 16 und 17 sowie von Verfahren nach den Artikeln 22, 23 und 25,
- f)
den praktischen Modalitäten der Ausübung des Anspruchs auf rechtliches Gehör nach Artikel 30,
- g)
den praktischen Modalitäten der einvernehmlichen Offenlegung von Informationen nach Artikel 30.