Art. 39 DMA-E - Inkrafttreten und Geltungsbeginn
Art. 39 Inkrafttreten und Geltungsbeginn (1) Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung imAmtsblatt der Europäischen Unionin Kraft.
(2) Diese Verordnung gilt nach Ablauf von sechs Monaten nach ihrem Inkrafttreten.
Die Artikel 3, 15, 18, 19, 20, 21, 26, 27, 30, 31 und 34 gelten jedoch ab dem [Datum des Inkrafttretens dieser Verordnung].
(3) Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.