Erwägungsgrund 11 Zudem sollte diese Verordnung die Regeln unbeschadet von deren Anwendbarkeit ergänzen, die sich aus anderen Rechtsakten der Union zur Regelung bestimmter Aspekte der unter diese Verordnung fallenden Dienstleistungen ergeben. Dabei handelt es sich insbesondere um die Verordnung (EU) 2019/1150 des Europäischen Parlaments und des Rates, Verordnung (EU) xx/xx/EU [Gesetz über digitale Dienste] des Europäischen Parlaments und des Rates, Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates, Richtlinie (EU) 2019/790 des Europäischen Parlaments und des Rates, Richtlinie (EU) 2015/2366 des Europäischen Parlaments und des Ratesund Richtlinie (EU) 2010/13 des Europäischen Parlaments und des Ratessowie die nationalen Vorschriften zur Durchsetzung bzw. Umsetzung dieser Rechtsvorschriften der Union.