Erwägungsgrund 2 Gleichzeitig weisen zentrale Plattformdienste eine Reihe von Merkmalen auf, die deren Betreiber zu ihrem eigenen Vorteil nutzen können. Dazu zählen unter anderem extreme Größenvorteile, die in vielen Fällen darauf zurückzuführen sind, dass Online-Plattformen für die Bedienung weiterer gewerblicher Nutzer oder Endnutzer fast keine Grenzkosten entstehen. Weitere Merkmale zentraler Plattformdienste sind die sehr starken Netzwerkeffekte, die durch die Mehrseitigkeit dieser Dienste bedingte Fähigkeit, viele gewerbliche Nutzer mit vielen Endnutzern in Verbindung zu bringen, die beträchtliche Abhängigkeit sowohl von gewerblichen Nutzern als auch von Endnutzern, Lock-in-Effekte, fehlendes Multi-Homing der Endnutzer für denselben Zweck, vertikale Integration sowie Datenvorteile. In Anbetracht all dieser Merkmale haben die Betreiber dieser Dienste die Möglichkeit, durch unlautere Verhaltensweisen die Bestreitbarkeit zentraler Plattformdienste beträchtlich zu untergraben und die Fairness der Geschäftsbeziehungen zwischen den Betreibern dieser Dienste und deren gewerblichen Nutzern und Endnutzern beeinflussen. Dies kann in der Praxis rasch zu einer möglicherweise weitreichenden Verringerung der Auswahl der gewerblichen Nutzer und Endnutzer führen und deshalb dem Betreiber dieser Dienste die Position eines sogenannten „Gatekeepers“ (Torwächters) verschaffen.