Erwägungsgrund 28 DMA-E
Erwägungsgrund 28 Dies sollte der Kommission die Möglichkeit bieten, rechtzeitig und wirksam einzugreifen, wobei die Verhältnismäßigkeit der in Betracht gezogenen Maßnahmen umfassend gewahrt würde. Ferner sollte es das Vertrauen der aktuellen oder potenziellen Marktteilnehmer in die Fairness und Bestreitbarkeit der betreffenden Dienste stärken.