Erwägungsgrund 34 DMA-E
Erwägungsgrund 34 Durch die Kombination dieser verschiedenen Mechanismen für die Auferlegung und Anpassung von Verpflichtungen sollte gewährleistet werden, dass die Verpflichtungen nur die festgestellten unlauteren Praktiken erfassen. Gleichzeitig soll dadurch sichergestellt werden, dass bei neuen oder sich herausbildenden Praktiken Eingriffe möglich sind, wenn dies erforderlich und gerechtfertigt ist.