EingangsformelAuf Grund des § 6 Absatz 2 des Finanzstabilitätsgesetzes vom 28. November 2012 (BGBl. I S. 2369) verordnet das Bundesministerium der Finanzen im Einvernehmen mit der Deutschen Bundesbank:
Wir setzen Cookies und Dienste externer Partner ein. Einige von ihnen sind essenziell (z.B. die Speicherung Ihrer Datenschutzeinstellungen), während andere uns helfen, unser Webangebot zu verbessern.