- 1.
die Dauer der Probezeit,
- 2.
die Dauer des Urlaubs,
- 3.
die Angabe der der Ausbildung zugrunde liegenden Ausbildungs- und Prüfungsverordnung nach § 69 in der jeweils geltenden Fassung,
- 4.
die Voraussetzungen, unter denen der Ausbildungsvertrag gekündigt werden kann,
- 5.
der Hinweis auf die Möglichkeit der Vertragsverlängerung nach § 37 Absatz 2,
- 6.
ein in allgemeiner Form gehaltener Hinweis auf die dem Ausbildungsvertrag gegebenenfalls zugrunde liegenden tariflichen Bestimmungen, Betriebsvereinbarungen oder Dienstvereinbarungen und
- 7.
ein in allgemeiner Form gehaltener Hinweis auf die Rechte als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer des Trägers der praktischen Ausbildung nach § 5 des Betriebsverfassungsgesetzes oder nach § 4 des Bundespersonalvertretungsgesetzes.