§ 28 Wirksamkeit des AusbildungsvertragesDer Ausbildungsvertrag wird nur wirksam, wenn die Schule, mit der der Träger der praktischen Ausbildung eine Kooperationsvereinbarung geschlossen hat, dem Ausbildungsvertrag zustimmt.
Diskussion zu § 28 MTBG
LX
30.06.2025 13:19
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