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§ 28 MTBG - Wirksamkeit des Ausbildungsvertrages
Stand 31.12.2022
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§ 28 Wirksamkeit des Ausbildungsvertrages
Der Ausbildungsvertrag wird nur wirksam, wenn die Schule, mit der der Träger der praktischen Ausbildung eine Kooperationsvereinbarung geschlossen hat, dem Ausbildungsvertrag zustimmt.