§ 7 MTBG - Nichtanwendung des Berufsbildungsgesetzes
§ 7 Nichtanwendung des Berufsbildungsgesetzes Auf die Ausbildung und das Ausbildungsverhältnis nach diesem Gesetz findet das Berufsbildungsgesetz keine Anwendung.
Diskussion zu § 7 MTBG
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03.07.2025 06:32