§ 7 MTBG - Nichtanwendung des Berufsbildungsgesetzes
§ 7 Nichtanwendung des Berufsbildungsgesetzes Auf die Ausbildung und das Ausbildungsverhältnis nach diesem Gesetz findet das Berufsbildungsgesetz keine Anwendung.
Diskussion zu § 7 MTBG
LX
13.08.2025 09:31