§ 2 ZFdG - Zentralstelle
§ 2 Zentralstelle Das Zollkriminalamt ist die Zentralstelle für den Zollfahndungsdienst und darüber hinaus eine der Zentralstellen der Zollverwaltung für das Auskunfts- und Nachrichtenwesen.
Diskussion zu § 2 ZFdG
LX
20.06.2025 05:31