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§ 6 MAKV - Außerkrafttreten
Stand 06.04.2023
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§ 6 Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt vorbehaltlich des Satzes 2 mit Ablauf des 31. Dezember 2023 außer Kraft. Die §§ 1 bis 3 treten mit Ablauf des 7. April 2023 außer Kraft.