2.
das Überspringen von Dienstgraden bei der Einstellung oder Beförderung.
(2) Für die in § 1 Absatz 1 Nummer 2 bis 6 genannten Soldatinnen und Soldaten entscheidet das Bundesministerium der Verteidigung über Ausnahmen nach Absatz 1.
§ 51 Übergangsvorschriften (1) Bis zum 30. Juli 2021 ist für die dienstlichen Beurteilungen der Soldatinnen und Soldaten § 2 der Soldatenlaufbahnverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. August 2011 (BGBl. I S. 1813), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 4. August 2019 (BGBl. I S. 1147), in der bis zum Inkrafttreten dieser Verordnung geltenden Fassung weiter anzuwenden.
(2) Bis zum 31. Dezember 2021 sind für Einstellungen für oder in die Laufbahnen der Offizierinnen und Offiziere die §§ 23 bis 43 der Soldatenlaufbahnverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. August 2011 (BGBl. I S. 1813), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 4. August 2019 (BGBl. I S. 1147), in der bis zum Inkrafttreten dieser Verordnung geltenden Fassung weiter anzuwenden.
1.
Zur Laufbahngruppe der Mannschaften gehören die folgenden Laufbahnen:
a)
Laufbahn der Mannschaften des Truppendienstes,
b)
Laufbahn der Mannschaften der Reserve des Truppendienstes,
c)
Laufbahn der Mannschaften des Sanitätsdienstes,
d)
Laufbahn der Mannschaften der Reserve des Sanitätsdienstes,
e)
Laufbahn der Mannschaften des Militärmusikdienstes,
f)
Laufbahn der Mannschaften der Reserve des Militärmusikdienstes.
2.
Zur Laufbahngruppe der Unteroffizierinnen und Unteroffiziere gehören die folgenden Laufbahnen:
a)
Laufbahnen der Fachunteroffizierinnen und Fachunteroffiziere:
aa)
Laufbahn der Fachunteroffizierinnen und Fachunteroffiziere des allgemeinen Fachdienstes,
bb)
Laufbahn der Fachunteroffizierinnen und Fachunteroffiziere der Reserve des allgemeinen Fachdienstes,
cc)
Laufbahn der Fachunteroffizierinnen und Fachunteroffiziere des Sanitätsdienstes,
dd)
Laufbahn der Fachunteroffizierinnen und Fachunteroffiziere der Reserve des Sanitätsdienstes,
ee)
Laufbahn der Fachunteroffizierinnen und Fachunteroffiziere des Militärmusikdienstes,
ff)
Laufbahn der Fachunteroffizierinnen und Fachunteroffiziere der Reserve des Militärmusikdienstes,
b)
Laufbahnen der Feldwebel:
aa)
Laufbahn der Feldwebel des Truppendienstes,
bb)
Laufbahn der Feldwebel der Reserve des Truppendienstes,
cc)
Laufbahn der Feldwebel des Sanitätsdienstes,
dd)
Laufbahn der Feldwebel der Reserve des Sanitätsdienstes,
ee)
Laufbahn der Feldwebel des Militärmusikdienstes,
ff)
Laufbahn der Feldwebel der Reserve des Militärmusikdienstes,