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§ 121 TKG - Internationaler entgeltfreier Telefondienst
Stand 30.11.2021
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§ 121 Internationaler entgeltfreier Telefondienst
Anrufe bei (00)800er-Rufnummern müssen für den Anrufer unentgeltlich sein. Die Erhebung eines Entgelts für die Inanspruchnahme eines Endgerätes bleibt unbenommen.