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§ 124 TKG - Mitteilung an Staatsanwaltschaft oder Verwaltungsbehörde
Stand 30.11.2021
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§ 124 Mitteilung an Staatsanwaltschaft oder Verwaltungsbehörde
Die Bundesnetzagentur teilt Tatsachen, die den Verdacht einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit begründen, der Staatsanwaltschaft oder der Verwaltungsbehörde mit.