Open user menu
§ 36 TKG - Veröffentlichung
Stand 30.11.2021
Zurück
Übersetzung
Teilen
§ 36 Veröffentlichung
Die Bundesnetzagentur veröffentlicht die nach diesem Abschnitt getroffenen Maßnahmen unter Wahrung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen der betroffenen Unternehmen.