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§ 10 RSG - Abtretung von Geschäftsanteilen
Stand 30.06.2021
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§ 10 Abtretung von Geschäftsanteilen
Der Reisesicherungsfonds muss sicherstellen, dass eine Abtretung von Geschäftsanteilen nur mit Zustimmung aller Gesellschafter möglich ist.