§ 15 RSG - Kontrahierungszwang
§ 15 Kontrahierungszwang Reiseanbieter haben gegen den Reisesicherungsfonds einen Anspruch auf Abschluss eines Absicherungsvertrags zu den allgemeinen Absicherungsbedingungen des Reisesicherungsfonds.
Diskussion zu § 15 RSG
LX
16.06.2025 20:12