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§ 15 RSG - Kontrahierungszwang
Stand 30.06.2021
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§ 15 Kontrahierungszwang
Reiseanbieter haben gegen den Reisesicherungsfonds einen Anspruch auf Abschluss eines Absicherungsvertrags zu den allgemeinen Absicherungsbedingungen des Reisesicherungsfonds.