- 1.
entgegen Artikel 4 Absatz 1 nicht sicherstellt, dass einem Reifen oder einem Posten eine dort genannte Reifenkennzeichnung oder ein Produktdatenblatt beigefügt ist,
- 2.
entgegen Artikel 4 Absatz 2 Unterabsatz 1 Satz 1 oder Artikel 6 Absatz 5 oder 7 Satz 1 nicht sicherstellt, dass eine dort genannte Reifenkennzeichnung angezeigt wird oder das Produktdatenblatt abgerufen werden kann,
- 3.
entgegen Artikel 4 Absatz 3 Unterabsatz 1 Satz 1 oder Absatz 4 nicht sicherstellt, dass ein Werbematerial eine dort genannte Reifenkennzeichnung enthält oder beinhaltet,
- 4.
entgegen Artikel 4 Absatz 5 Satz 2 eine dort genannte Angabe nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig übermittelt,
- 5.
entgegen Artikel 4 Absatz 6 die Richtigkeit einer Reifenkennzeichnung oder eines Produktdatenblattes nicht sicherstellt,
- 6.
entgegen Artikel 4 Absatz 9 oder 10 eine Kennzeichnung, ein Zeichen, ein Symbol oder eine Beschriftung bereitstellt oder zeigt,
- 7.
entgegen Artikel 5 Absatz 1 oder 2 eine dort genannte Information nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig eingibt,
- 8.
entgegen Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a nicht gewährleistet, dass ein Reifen eine dort genannte Kennzeichnung aufweist oder ein Produktdatenblatt vorliegt,
- 9.
entgegen Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b nicht gewährleistet, dass eine gedruckte Reifenkennzeichnung gezeigt wird und angebracht ist oder ein Produktdatenblatt vorliegt,
- 10.
entgegen Artikel 6 Absatz 4 nicht sicherstellt, dass der Endnutzer eine dort genannte Kopie erhält, oder
- 11.
entgegen Artikel 7 eine Reifenkennzeichnung oder technisches Werbematerial nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stellt.