(2) Diese Verordnung tritt mit dem Inkrafttreten der Neufassung der Verordnung (EU) 2015/847 außer Kraft. Der Tag des Außerkrafttretens ist vom Bundesministerium der Finanzen im Bundesgesetzblatt bekannt zu geben.
Diskussion zu § 7 KryptoWTransferV
LX
10.06.2025 04:15
Wir setzen Cookies und Dienste externer Partner ein. Einige von ihnen sind essenziell (z.B. die Speicherung Ihrer Datenschutzeinstellungen), während andere uns helfen, unser Webangebot zu verbessern.