§ 7 KryptoWTransferV - Inkrafttreten, Außerkrafttreten
§ 7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten (1) Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 2021 in Kraft.
(2) Diese Verordnung tritt mit dem Inkrafttreten der Neufassung der Verordnung (EU) 2015/847 außer Kraft. Der Tag des Außerkrafttretens ist vom Bundesministerium der Finanzen im Bundesgesetzblatt bekannt zu geben.