punkt oder zum geplanten Zeitpunkt des Beginns der Beförderung maximal 48 Stunden zurückliegt.
 7.
genesene Personeine asymptomatische Person, die im Besitz eines auf sie ausgestellten Genesenennachweises im Sinne von § 22a Absatz 2 des Infektionsschutzgesetzes ist,
 8.
(weggefallen)
 9.
geimpfte Personeine asymptomatische Person, die im Besitz eines auf sie ausgestellten Impfnachweises nach Nummer 10 ist,
10.
Impfnachweis
a)
in Impfnachweis im Sinne von § 22a Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes mit der Maßgabe, dass abweichend von § 22a Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 und Satz 3 des Infektionsschutzgesetzes ein vollständiger Impfschutz auch dann vorliegt, wenn insgesamt nur zwei Einzelimpfungen erfolgt sind, ohne dass die in § 22a Absatz 1 Satz 3 des Infektionsschutzgesetzes bestimmten Voraussetzungen gegeben sind, oder
b)
sofern die Impfung im Ausland erfolgt ist, ein Nachweis in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache in verkörperter oder digitaler Form, dass die Person, auf die der Nachweis ausgestellt ist,
aa)
zwei Einzelimpfungen mit einem der folgenden Impfstoffe erhalten hat und seit dem Erhalt der letzten Einzelimpfung nicht mehr als 270 Tage vergangen sind:
aaa)
COVAXIN, Covid-​19 vaccine (Whole Virion Inactivated Corona Virus vaccine) von Bharat Biotech International Ltd.,
bbb)
Covilo/BBIBP-​CorV, Inactivated COVID-​19 Vaccine (Vero Cell) von Beijing Institute of Biological
Products Co., Ltd. (BIBP) / Sinopharm Group Co. Ltd.,
ccc)
CONVIDECIA, COVID-​19 vaccine (Ad5.CoV2-S [Recombinant]) von CanSino Biologics Inc. oder
ddd)
CoronaVac, COVID-​19 Vaccine (Vero Cell), Inactivated von Sinovac Life Sciences Co. Ltd. oder
bb)
zwei Einzelimpfungen mit einem der folgenden Impfstoffe erhalten hat sowie ab 270 Tage nach Erhalt der letzten Einzelimpfung eine zusätzliche Impfung mit einem der folgenden Impfstoffe oder mit einem Impfstoff nachweisen kann, der von der Europäischen Union zugelassen ist oder im Ausland zugelassen ist und von seiner Formulierung her identisch mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff ist; die Regelungen zur Anerkennung einer nachgewiesenen Infektion mit dem Coronavirus SARS-​CoV-2 als Ersatz für eine Einzelimpfung nach § 22a Absatz 1 Satz 3 Nummer 1 bis 3 des Infektionsschutzgesetzes gelten entsprechend:
aaa)
COVAXIN, Covid-​19 vaccine (Whole Virion Inactivated Corona Virus vaccine) von Bharat Biotech International Ltd.,
bbb)
Covilo/BBIBP-​CorV, Inactivated COVID-​19 Vaccine (Vero Cell) von Beijing Institute of Biological Products Co., Ltd. (BIBP) / Sinopharm Group Co. Ltd.,
ccc)
CONVIDECIA, COVID-​19 vaccine (Ad5.CoV2-S [Recombinant]) von CanSino Biologics Inc. oder
ddd)
CoronaVac, COVID-​19 Vaccine (Vero Cell), Inactivated von Sinovac Life Sciences Co. Ltd.,
11.
Grenzpendler