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Erwägungsgrund 27 Durchsetzungs RL
Stand 30.04.2004
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Erwägungsgrund 27
Die Entscheidungen in Verfahren wegen Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums sollten veröffentlicht werden, um künftige Verletzer abzuschrecken und zur Sensibilisierung der breiten Öffentlichkeit beizutragen.